Kryptowährungen: Was Unternehmen bei der Steuer beachten müssen
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Kryptowährungen: Was Unternehmen bei der Steuer beachten müssen

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Die Digitalisierung ist auch im internationalen Zahlungsverkehr angekommen. Aber: Sind Kryptowährungen für Unternehmen eine gute Lösung? Was ist buchhalterisch zu beachten? Welche Vorteile bieten Bitcoin und Co und welche Nachteile haben sie?

Unternehmen, die regelmäßig Geschäfte außerhalb des Euro-Raums tätigen oder künftig verstärkt mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeiten wollen, erleichtert ein Fremdwährungskonto die tägliche Arbeit. Statt sich auf eine ausländische Währung festzulegen, spielen auch immer mehr Betriebe mit dem Gedanken, ein Kryptowährungskonto anzulegen. Aber was müssen Unternehmen dabei beachten?

Was sind die Vorteile digitaler Währungen?

Grundsätzlich lassen sich mit solchen Konten ein- und ausgehende Zahlungen in Bitcoin und Co abwickeln. „Der Vorteil liegt auf der Hand“, sagt Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin: „Unternehmen können weltweit Zahlungen in Kryptowährungen von Kunden erhalten, unabhängig von deren Standort.“

Wer als Unternehmen Kryptowährungen akzeptieren möchte, muss eine Wallet, also eine geeignete Krypto-Brieftasche wählen. Aus dieser Wallet lassen sich dann über eine Krypto-Börse, die Kryptowährungen für Unternehmen akzeptiert, Bitcoin und Co in Euro auszahlen. Bei vielen Online-Plattformen ist das inzwischen mithilfe dieser Wallets auch in verschiedenen Kryptowährungen möglich. Und moderne Lösungen bieten zunehmend die Möglichkeit, Kryptowährungen in US-Dollar, Euro oder andere Währungen unkompliziert auf das Geschäftskonto auszuzahlen. Unternehmen können so ihren Kundenkreis erweitern und gleichzeitig einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherstellen.

Was sollten Unternehmen unbedingt beachten?

Allerdings haben diese Lösungen auch ihren Preis. „Achten Sie beim Vergleich verschiedener Krypto-Wallets aber in erster Linie auf Sicherheit, Kontrolle und Nutzerfreundlichkeit in der Handhabung“, rät Olivie. „Bedenken Sie zudem das nicht unerhebliche Wechselkursrisiko. Wer mit Kryptowährung zahlt oder bezahlen lassen will, muss ebenso wie bei einem Fremdwährungskonto immer ein Auge auf die Kurse haben.“ Das bedeutet auch, dass die Kurse tagesaktuell in der Buchhaltung abgebildet werden müssen und zum Jahresende die Konten zu bewerten sind – ähnlich eben wie bei einem Fremdwährungskonto. Im betrieblichen Bereich sind Kursgewinne zudem immer steuerpflichtig. „Ob sich also die Einrichtung eines Krypto-Kontos für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer lohnt, hängt maßgeblich davon ab, ob die Vorteile etwa durch eine Erweiterung des Kundenstamms die Kosten eines solchen Kryptowährungskontos überwiegen“, resümiert Ecovis-Steuerberaterin Olivie.

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Jeannette Olivie
Steuerberaterin in Berlin
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