Steuern bei Sportwetten: Was das Rennwetten- und Lotteriegesetz dazu sagt
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Steuern bei Sportwetten: Was das Rennwetten- und Lotteriegesetz dazu sagt

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Online-Anbieter von Sportwetten mit Sitz in der EU müssen den Einsatz oder ihren Gewinn aus Wetteinsätzen von Spielern in Deutschland versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden. Was das für Anbieter und Spieler bedeutet, erklär Ecovis-Steuerberater Julius Behr in Marktheidenfeld.

Rund 409,1 Millionen Euro nahmen die deutschen Bundesländer 2023 aus Steuern für Sportwetten ein. Die Grundlage ist das Rennwetten- und Lotteriegesetz aus dem Jahr 1922. Die Rennwetten- und Lotteriesteuer beträgt 5,3 Prozent. Die Finanzverwaltung besteuert die Buchmacher, die für ein legales Anbieten eine deutsche Lizenz benötigen. Kunden sind also faktisch nicht steuerpflichtig. Die Wettveranstalter haben aber die Möglichkeit, die Abgaben direkt an die Spieler weiterzugeben. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass sie entweder den Einsatz oder den Wettgewinn anpassen. Beides führt letztlich dazu, dass die Tipper einen Verlust in Höhe des Steuerbetrags hinnehmen müssen. Den Gewinn aus einer Wette müssen die Tipper jedoch nicht versteuern.

Der verhandelte Fall

Ein ausländischer Online-Anbieter von Sportwetten, der seinen Sitz in der EU hat, hatte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen die deutsche Besteuerung von Sportwetten geklagt. Er war der Auffassung, dass diese Besteuerung verfassungs- und europarechtswidrig sei. In Deutschland müssen Sportwettenanbieter die Steuer auf den Wetteinsatz von deutschen Spielern entrichten – ganz egal, wo sie ihren Sitz haben. Daraufhin hat der Kläger im August 2016 eine Steueranmeldung abgegeben, aber anschließend Einspruch eingelegt. Er war der Meinung, dass die Steuer seine Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht verletzt. Außerdem seien die Ermittlungspflichten, wo sich die Spieler befinden, nicht erfüllbar. Und auch der Gleichheitsgrundsatz des deutschen Grundgesetzes werde verletzt und die Berufsfreiheit beschränkt.

Wie schon das Hessische Finanzgericht hat auch der BFH die Klage in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 abgewiesen (IX R 6/22). Begründung: Die Finanzbehörden erheben die Steuer von inländischen und ausländischen Sportwettenanbietern gleichermaßen. Daher liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Der BFH hat außerdem erklärt, dass der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt ist, weil damit ein Ziel des Gemeinwohls verfolgt wird, nämlich der Spielsucht entgegenzutreten und den Anreiz für Glücksspiele zu verringern.

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon 2010 entschieden, dass nationale Verbote gerechtfertigt sind, wenn sie Ziele des Gemeinwohls verfolgen“, erklärt Behr. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach deutlich gemacht, dass er Online-Sportwetten in Deutschland für illegal hält, wenn die Veranstalter nicht über die erforderliche Lizenz verfügen.  Und Online-Spieler sollten deshalb beachten, dass sie sie nur bei Wettanbieter spielen, die eine Lizenz haben.

 

Julius Behr
Steuerberater in Würzburg, Marktheidenfeld
Tel.: +49 931-352 87 0

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Tel.: +49 89 5898-266
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