Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Wie wirkt sich Zuwendungsnießbrauch auf die kostenlose Familienversicherung aus?
Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass das regelmäßige Gesamteinkommen des Angehörigen die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Das kann zum Beispiel durch Nießbrauch an einem bebauten Grundstück passieren, wie ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof zeigt. Die Details kennt Ecovis-Steuerberaterin Theresa Günther in München.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten und Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze möglich. Für die gemeinsame Versicherung aber gilt: Wer in der Familienversicherung sein möchte, darf ein bestimmtes Gesamteinkommen nicht überschreiten.
Was ist ein Gesamteinkommen?
Das Gesamteinkommen ist die Summe aller Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Zu den Einkünften gehören etwa Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Zinsen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Von diesen Einnahmen lassen sich Betriebskosten wie Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge oder der Erhaltungsaufwand für Gebäude abziehen. Der verbleibende Überschuss ist das Gesamteinkommen.
Nießbrauch an einem bebauten Grundstück
Eigentümer eines bebauten Grundstücks können ihren Kindern die Nutzung an einem Grundstück überlassen, zum Beispiel um ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 20. Juni 2023 (IX R 8/22). Durch diesen eingeräumten Nießbrauch, also dem Nutzungsrecht, kann das Kind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung daraus erzielen.
Auswirkungen auf die kostenlose Familienversicherung
Versicherte müssen ihrer Krankenkasse Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mitteilen. Übersteigt das Gesamteinkommen dadurch die Einkommensgrenze von derzeit 505 Euro, können die Kinder nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert bleiben. Eine eigene Versicherung, zum Beispiel als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist beitragspflichtig.
Was müssen Versicherte jetzt beachten?
„Durch einen Zuwendungsnießbrauch können Eltern Steuern sparen, denn meistens unterliegen sie mit ihren Einkünften einem höheren Steuersatz als die Kinder“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Theresa Günther. „Allerdings sollten sie bei diesem Modell das Gesamteinkommen vorab prüfen, damit die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht gefährdet ist“, rät sie.
Erleben Sie ecovisionäre Erfolgsgeschichten hautnah.
So haben unsere Mandanten ihre Visionen Realität werden lassen.Praxisübernahme: Schon bei der Gründung Gutes tun
Dr. Michael Minier ist Facharzt für innere Medizin und hat im Juli 2023 den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, in München eine Praxis übernommen und in Teilen neu ausgestattet. Die Altgeräte hat er nicht verkauft, sondern in die Ukraine gespendet.