Verfahrensdokumentation

So vermeiden Sie Risiken bei der nächsten Betriebsprüfung

Seit der Überarbeitung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht. Ein Betriebsprüfer soll damit die Abläufe der Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens gut nachvollziehen können. Zusätzlich brauchen bargeldintensive Unternehmen eine Verfahrensdokumentation für die Kassenführung.
Die Verfahrensdokumentation bildet damit die Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens komplett ab und sie erbringt damit ebenso notwendige Nachweise bei einer Betriebsprüfung.

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