Richtig Kasse machen soll noch schwerer werden
München, 14. April 2016 – Ab 2019 sollen nur noch Kassen zum Einsatz kommen, die vor Manipulationen geschützt sind. Dazu veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 18. März 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
Hinter der Wortschöpfung „digitale Grundaufzeichnungen“ verbirgt sich nichts Anderes als Systeme, mit deren Hilfe Einnahmeaufzeichnungen vorgenommen werden – also Kassen, Waagen, Taxameter, etc. Ab 1. Januar 2019 sollen nur noch solche Kassen eingesetzt werden dürfen, die gegen einschlägig bekannte Manipulationen geschützt sind und bei denen technisch kein Löschen oder Verändern der Aufzeichnungen mehr möglich ist. Ferner sollen die Systeme mit ausreichend Speicher für die letzten zehn Jahre versehen sein und der Finanzverwaltung eine Datenschnittstelle gewähren, damit die Daten durch Prüfer direkt ausgelesen werden können.
Neben den technischen Anforderungen soll auch noch eine sogenannte Kassennachschau eingeführt werden. Dabei wird der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, ohne vorherige Ankündigung die Geschäftsräume eines Unternehmens zu besuchen, um das eingesetzte Kassensystem zu überprüfen. Fraglich ist außerdem, wie mit dem BMF-Schreiben vom 26. November 2010 umzugehen ist, wonach bereits ab 1. Januar 2017 neue Kassensysteme einzusetzen wären. Muss danach dann wieder eine Neuanschaffung getätigt werden?
Fazit
Gerade bei kleineren Unternehmen werden die technischen Anforderungen zu erheblichem Nach- und Umrüstungsaufwand führen. Ferner herrscht totale Verwirrung, wie man sich jetzt in der Übergangszeit zwischen 2017 und 2019 verhalten soll. Fest steht ab 1. Januar 2019 nur: Wer sich nicht an die neuen Spielregeln hält bzw. manipulierbare Kassensysteme herstellt, vertreibt oder bewirbt, handelt bereits ordnungswidrig und muss mit hohen Strafen rechnen.