Verabschiedung IDW S 13 Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien-und Erbrecht

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Objektivierte Unternehmenswerte werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsanlässe, beispielsweise Unternehmenserwerbe, Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Ermittlung von Ausgleichszahlungen etc. benötigt. Die allgemeinen Regelungen zur Unternehmensbewertung durch den Wirtschaftsprüfer sind dabei in IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen festgelegt. Für die spezifischen Zwecke familien-und erbrechtlicher Auseinandersetzun­gen hat das IDW eine Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze der Unternehmensbewertung mit Verabschiedung des IDW S 13 getroffen. Dieser Standard gilt als Ergänzung zum IDW S 1.

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