Verabschiedung IDW RS HFA 36 n.F. Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 17, 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar
Die Stellungnahme RS HFA 36 n.F. (Anhangangaben über das Abschlussprüferhonorar) befasst sich vor dem Hintergrund der Offenlegung von Honoraren in Abschlüssen und Transparenzberichten mit Fragen der Abgrenzung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und soll zu einem einheitlichen Verständnis beitragen.
Der überarbeiteten Stellungnahme liegt ein erweitertes Verständnis des Begriffs „Abschlussprüfungsleistung“ zugrunde; dies wird anhand von Beispielen in den beigefügten Anlagen praxisbezogen gestützt.
Der Rechnungslegungsstandard gilt für die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern die darin enthaltenen Regelungen vollständig beachtet werden.
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