Altersversorgung: Pensionsverpflichtungen in Niedrigzinszeiten

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Der Niedrigzins nagt an den Reserven – Unternehmen müssen sich darum verstärkt Gedanken darüber machen, wie sie ihre Pensionszusagen auch künftig erfüllen können.

Durch die nun schon jahrelang andauernde Niedrigzinsphase führt der sinkende Durchschnittszinssatz nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu immer weiter steigenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.

Ansatz und Bewertung von Pensionszusagen

In dem nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss sind für unmittelbare Pensionszusagen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zu bilden und mit dem ihrer Restlaufzeit (oder pauschal 15 Jahre, der sogenannten mittleren Duration) entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen (bisher) sieben nun zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. Durch diese Ausweitung des Durchschnittszeitraums konnte das Absinken des Diskontierungszinssatzes leicht abgemildert werden.

Hierbei bewirkt die derzeit andauernde Niedrigzinsphase trotz der letzten Gesetzesänderung nur eine Verzögerung beim Absinken des Durchschnittszinssatzes. Die 2016 mit dem Ziel der Anhebung der handelsrechtlichen Abzinsungssätze beschlossene Ausweitung des Betrachtungszeitraums (für nach dem 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahre) für den durchschnittlichen Rechnungszinssatz von sieben auf zehn Jahre gewährt insoweit nur einen kurzfristigen Aufschub.

Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen

Je niedriger der durchschnittliche Marktzinssatz, desto höher sind die Pensionsrückstellungen. Hierbei gilt die Faustregel, dass ein Absinken um nur einen Prozentpunkt den Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Abhängigkeit der Restlaufzeit um 10 bis zu 30 Prozent erhöht. Ebenso wird eine hohe Abhängigkeit des Zinseffekts von der Alterszusammensetzung des Personalbestands sowie des Versorgungsplans deutlich. Während eine Zinsminderung für einen relativ jungen Personalbestand eine nur geringe Zinswirkung entfaltet, ist diese bei einem älteren Personalbestand gravierender. Das Problem des anhaltend niedrigen Rechnungszinssatzes ist gleichwohl das Problem der steigenden Pensionsrückstellungen. Bilanziell steigende Pensionsverpflichtungen beziehungsweise in diesem Zusammenhang steigende Aufwendungen wirken sich zudem negativ auf die Eigenkapitalquote und somit verschlechternd auf ein Rating durch Kreditinstitute aus.

Finanzierungslücke durch steigende Pensionsverpflichtungen

Steigende Pensionsverpflichtungen mindern auch den finanziellen Spielraum der Unternehmen. Die durch den sinkenden Diskontierungszinssatz steigenden Pensionsrückstellungen binden zudem mehr Mittel und mindern finanzielle Möglichkeiten. Die im Niedrigzinsumfeld geringer ausfallenden Kapitalrenditen erwirtschaften nicht die notwendigen Renditen, um eine ausreichende Ansparung zur Zahlung der Pensionsverpflichtungen aufzubauen. Es kann zu einer Finanzierungslücke im Unternehmen kommen. Auch die Deutsche Aktuar Vereinigung warnt, dass die andauernde Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten zunehmend das finanzielle Gleichgewicht von Unternehmen gefährdet.

Handlungsoptionen

Da der Gesetzgeber das Problem der steigenden Pensionsverpflichtungen durch die aktuelle Ausweitung des Durchschnittszeitraums auf zehn statt sieben Jahre nur aufschieben, jedoch nicht beseitigen konnte, sollten die wirtschaftlichen und bilanziellen Folgen der aktuell anhaltenden Niedrigzinsphase durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Durch die Gewährung von Kapitalisierungsoptionen für die Versorgungsempfänger wie auch durch die Einführung von Unterstützungskassen oder Pensionsfonds kann der Verpflichtungsumfang einschließlich der damit verbundenen Risiken deutlich reduziert werden. So bestehen im Rahmen einer versicherungsförmigen Ausfinanzierung, zum Beispiel durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen oder Treuhandkonstrukten (den sogenannten Contractual Trust Arrangements, kurz CTA) zudem Möglichkeiten, Pensionsrisiken zu reduzieren und die bilanzielle Belastung zu vermindern.

 

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