Erreichbarkeit von Mitarbeitern: Was im Homeoffice arbeitsrechtlich erlaubt ist
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Erreichbarkeit von Mitarbeitern: Was im Homeoffice arbeitsrechtlich erlaubt ist

Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle bringen neue Herausforderungen für Unternehmen – gerade auch bei arbeitsrechtlichen Vorgaben. Daher sollten Unternehmer wissen, wo die Grenzen etwa bei der Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlaufen und wie sie Konflikte vermeiden.

Selten prallen Arbeitsrecht und Realität so hart aufeinander wie beim Thema Erreichbarkeit von Beschäftigten. Während der Anruf nach Feierabend in einigen Branchen keine Seltenheit ist, zieht das Gesetz klare Grenzen: „Schon ein zehnminütiger Anruf nach Feierabend kann als Arbeitszeit gelten“, warnt Denise Mücke, Rechtsanwältin bei Ecovis in Berlin. „Und dann beginnt die gesetzlich vorgeschriebene elf Stunden lange Ruhezeit von vorn.“

Entscheidend sind neben dem Arbeitszeitgesetz auch Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge und die aktuelle Rechtsprechung. Vorgesetzte sollten daher klug abwägen, wann sie Mitarbeitende kontaktieren. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Beschäftigte verpflichtet sein können, Dienstanweisungen auch in der Freizeit zur Kenntnis zu nehmen, aber dafür gelten enge Voraussetzungen. Ist die Erreichbarkeit außerhalb der Regelarbeitszeit notwendig, etwa bei IT-Fachleuten, müssen klare Absprachen vertraglich fixiert sein. Mücke betont: „Nur so lassen sich Konflikte vermeiden und rechtliche Risiken begrenzen.“

Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum

Gerade bei Mitarbeitenden im Homeoffice fällt Betrieben die Kontrolle oftmals schwer. Thorsten Walther, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Nürnberg, stellt klar: „Dennoch gelten dieselben Regeln wie im Büro.“ Und zwar in beide Richtungen: Wer Arbeitszeiten verletzt, riskiert rechtliche Schritte – von der Abmahnung bis zur verhaltensbedingten Kündigung.

Beide Ecovis-Fachleute raten Unternehmen, nicht allein auf Paragraphen zu schauen, sondern interne Abläufe zu klären. „Sprechen Sie miteinander“, empfiehlt Rechtsanwältin Mücke. Wer wo und wann erreichbar sein soll, wie mit Verzögerungen umzugehen ist und welche Reaktionszeiten erwartet werden, etwa wenn Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, müsse klar geregelt sein. Komme es zu Problemen, etwa weil ein Teammitglied wiederholt während vereinbarter Zeiten nicht erreichbar ist, brauche das Unternehmen Belege und ein abgestimmtes Vorgehen.

Mehr Flexibilität

Die Realität vieler Unternehmen nimmt auch der Gesetzgeber in den Blick. „Die Aufweichung der starren Acht-Stunden-Grenze liegt längst auf dem Tisch“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Walther mit Blick auf die laufenden Gesetzgebungsverfahren. Doch auch wenn viele Signale auf flexiblere Lösungen ab 2026 hinweisen, bleiben für Unternehmen die wichtigsten Grundsätze beim Thema Erreichbarkeit bestehen: „Dokumentieren Sie Arbeitszeiten weiterhin sauber und regeln sie die für den Betriebsablauf notwendigen Erreichbarkeiten verbindlich“, sagt Mücke.

 

Ansprechpartner

Denise Mücke
Denise Mücke
Rechtsanwältin in Berlin
Tel.: +49 30 22 184 880

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