Steuermythen im Internet: Warum einfache Steuerspartricks selten funktionieren
Steuermythen – das Interview: Steuerrecht gilt vielen als unüberschaubarer Dschungel. Und genau dieses Gefühl nutzen zahlreiche vermeintliche „Steuerexperten“ in sozialen Medien aus. Dort wird oft versprochen, wie man mit einfachen Tricks Steuern sparen, Vermögen steuerfrei vererben oder durch einen Wohnsitzwechsel die Steuerlast nahezu auf null reduzieren könne. Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Dresden, erklärt, warum das meist nicht der Realität entspricht.
Herr Blechschmidt, wie erklären Sie sich die Erfolge einiger „Experten“ im Internet? Zahlreiche Aussagen, die diese „Experten“ machen, klingen attraktiv, blenden jedoch häufig gesetzliche Anforderungen und Risiken aus. Fakt ist: Steuern lassen sich nicht mit schnellen Hacks umgehen. Es lohnt sich daher, bei diesen Steuermythen einmal genauer hinzusehen und zu erklären, wie Mandantinnen und Mandanten seriöse Informationen erkennen können.
Warum halten sich Steuermythen im Internet oftmals so hartnäckig?
Sie hören sich natürlich erst einmal total gut an. Und treffen dann häufig auf Unkenntnis über die tatsächliche steuerrechtliche Situation. Ähnlich wie bei dubiosen Anlagetipps sind sie aber meist schlicht zu schön, um wahr zu sein. Wir sollten uns dann immer fragen: Wenn das alles so einfach ist, warum macht es dann nicht jeder?
Welche vermeintlichen Steuerspartricks begegnen Ihnen denn am häufigsten?
Es gibt wirklich viele „Tipps“, die sich hartnäckig halten. Etwa, dass man problemlos steuerfrei vererben kann, wenn man es richtig anstellt. In der Realität gibt es einfach Freibeträge, die sich alle zehn Jahre neu nutzen lassen, etwa 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Alles darüber wird regulär besteuert. Um Verschonungen und Steuerbefreiungen für betriebliches Vermögen zu erhalten, muss das Vermögen bestimmten Anforderungen entsprechen und man muss sich auch an einige Behaltefristen halten. Diese Punkte fallen dann in zehnminütigen Videos gerne einmal unter den Tisch. Konstrukte wie Schenkungen über Umwege oder Strohpersonen funktionieren kaum und sind oft rechtswidrig. Es handelt sich bei vielen Steuertricks im Netz deshalb oft eher um Halbwahrheiten, also einfach sehr verkürzte Darstellungen, die eben nicht immer auf jeden Einzelfall passen.
Und welche Folgen kann es haben, wenn Menschen darauf vertrauen?
Im besten Fall sind Mandantinnen und Mandanten dann einfach nur etwas enttäuscht, wenn ihnen ihr Steuerberater die Sachlage erklärt. Aber im schlimmsten Fall geben sie viel Geld aus für dubiose Seminare oder Massen-Lehrveranstaltungen, die selten halten können, was sie versprechen. Denn eine passgenaue Umsetzung für den konkreten Einzelfall – also eine seriöse Steuerberatung – bieten die reißerischen Anbieter im Netz natürlich nie an.
Was würden Sie Menschen raten, die im Internet auf Steuerspartipps stoßen?
Es lohnt sich immer, auf die Qualifikation derjenigen zu schauen, die diese Tipps geben. Und dann sollte man auch einen genauen Blick auf die Beispiele werfen, die da häufig genannt werden. Es spricht ja nichts dagegen, mit Beispielen zu arbeiten, um komplexe Sachverhalte zu veranschaulichen. Aber wenn ich Annahmen treffe, die im echten Leben so gut wie nie vorkommen, dann bin ich schon nah dran am Märchenerzählen.
Viele Versprechen im Netz lauten „Steuern sparen ganz einfach“ – was macht Steuerrecht so komplex?
Steuerrecht folgt tatsächlich einer gewissen Systematik, aber die ist eben nicht immer so leicht zu durchschauen. Die ganz eigenen Begriffe, die dann noch die Fachsprache mit sich bringt, machen es nicht gerade einfach, alles sofort zu verstehen. Der wesentliche Punkt ist jedoch: Die Komplexität ist natürlich auch der Tatsache geschuldet, dass man ein gerechtes Steuersystem anstrebt. Und das heißt eben nicht: gleiche Steuern für alle. Es gibt also immer Ausnahmen und Einzelfallregelungen, um komplexen Situationen gerecht zu werden.
Das heißt also, aus der Steuer auf dem Bierdeckel wird künftig nichts?
Ich fürchte, dass niemand dieses sehr vereinfachte Steuerrecht haben will. Das Versprechen klingt zwar erst einmal gut, aber weniger Komplexität hat eben auch ihren Preis. Und der Preis dafür kann dann sein, dass das Steuerrecht für alle weniger gerecht ist.
Wo verläuft die Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und gefährlicher Steuervermeidung?
Wenn einem selbst klar ist, dass man Steuern vermeidet, die man zu zahlen hätte, ist die rote Linie überschritten. Es gibt aber natürlich auch Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen aufgrund fehlender Verordnungen oder Urteile noch nicht klar definiert ist, wie ein bestimmtes Gesetz auszulegen ist. Diese Gestaltungsmöglichkeiten dann wahrzunehmen, ist nichts anderes als Rechtspflege.
Wenn es nur einen einzigen Steuermythos gäbe, den Sie für immer aus der Welt schaff en könnten – welcher wäre das?
„Einfach aus Deutschland wegziehen – und schon fällt keine Steuer mehr an“: Das steht schon recht weit oben auf meiner Liste der Mythen, die weg könnten. Nicht nur, dass es so leicht nicht geht. Deutschland hat mehrere Regelungen, die auch nach einem Wegzug Steuern auslösen können: von der Wegzugsbesteuerung über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis hin zur Tatsache, dass Einkünfte aus deutschen Quellen ohnehin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Auch die Konsequenzen werden mir zu häufig unter den Teppich gekehrt. „Deutschland, nur ohne Steuern“, das gibt es eben nicht.
Mythos versus Realität: Was an gängigen Steuerspartricks wirklich dran ist
Mythos: Die Firma mit zwei Prozent Steuerlast statt mit 50 Prozent verkaufen
Wenn ich klug strukturiere, lässt sich die Steuerlast auf einen Firmenverkauf erheblich drücken. Ich muss nur von der Steuerfreiheit nach Paragraph 8b des Körperschaftsteuergesetzes profitieren und GmbH-Anteile verkaufen, die sich im Vermögen einer GmbH befinden, Stichwort: Doppelholding.
Das stimmt schon, aber:
- Zuerst ist alles in die gewünschte Struktur zu bringen.
- Ist bereits eine GmbH vorhanden, dann lässt sich diese zu 40 Prozent steuerfrei verkaufen.
- Wird eine bestehende GmbH in die Holding eingebracht, muss man sieben Jahre warten, und das erzeugt möglicherweise Grunderwerbsteuer.
- Ist der Betrieb mit zwei Prozent verkauft, gehört das Geld immer noch nicht dem Verkäufer, sondern der GmbH, und diese kann es nur mit 25 Prozent plus Soli und eventuell Kirchensteuer ausschütten.
- Wenn zuerst eine Doppelholding errichtet werden muss, ist es für Betriebsinhaber über 55 Jahre oftmals günstiger, das Unternehmen zum „halben Steuersatz“ zu verkaufen.
Mythos: Eine ausländische Gesellschaft gründen und Leistungen über diese abrechnen
Ich gründe eine Gesellschaft im Ausland, die dort niedrig besteuert wird, und rechne Leistungen über sie ab, die dann in der deutschen Firma als Betriebsausgaben gelten und zu 50 Prozent steuermindernd sind.
Das stimmt schon, aber:
- Das Unternehmen muss die Leistungen tatsächlich im Ausland erbringen.
- Der angemessene Preis für die Leistung ist zu definieren, und dabei sind die Regeln für Verrechnungspreise zu beachten.
- Eventuell liegt eine Funktionsverlagerung ins Ausland vor.
Mythos: Mehrfaches Abschreiben der Immobilie und alle zehn Jahre die Abschreibung erhöhen
Ich kaufe eine Immobilie, schreibe sie über die Jahre ab, verkaufe sie nach zehn Jahren an eine meiner Gesellschaften und schreibe sie dann wieder ab – dann allerdings auch die steuerfrei erzielte Wertsteigerung.
Das stimmt schon, aber:
- Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden und zu Betriebsausgaben führen. Die Ausgaben dafür sind aus dem Kaufpreis der Immobilie herauszurechnen.
- Die angenommenen Renditen und Wertsteigerungen stimmen oftmals nicht. Denn die abschreibbare Immobilie steigt häufig nicht mehr im Wert. Die Wertsteigerung liegt zumeist im Wert des Grund und Bodens.
- „An mich selbst verkaufen“, das geht. In den Videos werden die Transaktionskosten aber gerne mal weggelassen.