BSG stoppt „Teilrenten-Trick“: Wechsel von der PKV in die Familienversicherung der GKV deutlich erschwert
Viele privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner versuchen im Alter in die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Ein verbreiteter Ansatz war dabei die Wahl einer niedrigen Teilrente, um die Einkommensgrenze der Familienversicherung zu unterschreiten. Das Bundessozialgericht hat dieser Gestaltung nun eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Regeln zur Familienversicherung verschärft. Wieso der sogenannte Teilrenten-Trick künftig nicht mehr funktioniert und was das für Versicherte bedeutet, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München.
BSG: Kurzfristige Teilrente reicht nicht aus
Mit Urteil vom 22. Januar 2026 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine kurzfristige Reduzierung der Rentenhöhe nicht ausreicht, um Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung der GKV zu erhalten. Im konkreten Fall hatten Versicherte versucht, durch die Wahl einer niedrigen Teilrente rechnerisch unter die Einkommensgrenze zu gelangen. Das Gericht stellte jedoch klar: Die Familienversicherung dient dem sozialen Ausgleich und setzt eine tatsächliche wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit voraus. „Eine kurzfristige Anpassung der Rentenhöhe nur zu dem Zweck, die Einkommensgrenze zu unterschreiten, widerspricht dem Grundgedanken der Familienversicherung“, erklärt Tanja Eigner.
Einkommensprognose statt Einzelmonat
Entscheidend für den Anspruch auf Familienversicherung ist laut Gericht nicht das Einkommen in einem einzelnen Monat. Vielmehr müssen Krankenkassen eine Prognose über einen längeren Zeitraum erstellen. In der Regel betrachten sie dabei einen Zeitraum von zwölf Monaten. „Die Krankenkassen prüfen, ob das Einkommen dauerhaft unter der Grenze liegt“, sagt Eigner. „Eine kurzfristige Teilrente reicht dafür nicht aus.“ Damit ist ein häufiger Gestaltungsansatz für privat Versicherte faktisch gescheitert.
Gesetzgeber verschärft Regeln zusätzlich
Parallel zur Gerichtsentscheidung hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Familienversicherung weiter verschärft. Seit dem 01. Januar 2026 ist der Wechsel in die Familienversicherung über eine Teilrente grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber begründet diese Änderung mit dem Schutz der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung. „Seit Anfang 2026 sind entsprechende Gestaltungsmodelle über Teilrenten rechtlich nicht mehr zulässig“, erläutert Eigner.
Frühzeitige Planung wird immer wichtiger
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine rechtzeitige Planung der Krankenversicherung im Alter ist. Viele Gestaltungsmöglichkeiten müssen lange vor dem Renteneintritt geprüft werden. „Wer erst im Ruhestand über einen Wechsel nachdenkt, hat häufig kaum noch Handlungsspielraum“, sagt Eigner. „Viele Entscheidungen lassen sich später nicht mehr korrigieren.“
GKV im Alter nicht automatisch günstiger
Gleichzeitig weist die Rentenberaterin darauf hin, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand nicht automatisch die günstigere Variante ist. „Es gibt das verbreitete Vorurteil, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Alter immer billiger ist“, so Eigner. „In der Praxis hängt das stark von der individuellen Situation ab.“ Neben der Höhe der Rente spielen weitere Einkünfte und die Vorversicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle.
Fazit: Gestaltungsspielraum deutlich eingeschränkt
Mit seinem Urteil hat das Bundessozialgericht eine bislang genutzte Gestaltungsmöglichkeit beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung beendet. Durch die zusätzliche gesetzliche Änderung sind entsprechende Modelle seit 2026 grundsätzlich ausgeschlossen.
Gerade bei der Altersvorsorge und der Krankenversicherung ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Wer rechtzeitig handelt, hat deutlich mehr Optionen.
Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München