Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV: Mieter müssen eigene Verträge abschließen
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Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV: Mieter müssen eigene Verträge abschließen

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Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren gilt seit dem 1. Dezember 2021. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. Dann müssen Mieter eigene Verträge abschließen und Vermieter müssen rechtzeitig die Sammelverträge kündigen.

Vor 40 Jahren wurde das Kabelfernsehen eingeführt. Statt drei bis fünf analoger Fernsehprogramme konnten die Menschen nun über den neuen Kabelanschluss bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. Durch das Nebenkostenprivileg wurde die Verwaltung der Verträge vereinfacht.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Mieter zahlen oft pauschal über die Betriebskosten das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Anschluss nutzen oder nicht. Das Nebenkostenprivileg ermöglichte es den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen.

Hierfür haben Hauseigentümer und Verwalter häufig Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein Sammelinkasso. Einzelne Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer müssen die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen. Diese leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs haben Mieter jetzt selbst die Wahl, wie sie Fernsehen und Internet empfangen möchten. Bleiben sie untätig, kann das nun dazu führen, dass sie beispielsweise die Fußball-Europameisterschaft 2024 nicht mehr zu Ende schauen können.

Was gilt für Wohnungseigentümer?

Für Besitzer von Eigentumswohnungen gilt das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle können sie bei einem gemeinsamen Beschluss die laufenden Sammelverträge mit einem Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024 kündigen. Für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, besteht das fristlose Sonderkündigungsrecht auch weiterhin nach dem 30. Juni 2024. Für Verträge, die ab dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Hier sollten Vermieter und Eigentümer schnellstmöglich die Kündigungsmöglichkeit prüfen und kündigen.

Was ist zu tun?

Vermieter und Eigentümergemeinschaften sollen schnellstmöglich die Kündigungsmöglichkeit prüfen und nutzen. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft nichts, laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen dieses aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihrem Mieter abrechnen. Damit bleiben sie faktisch auf den Kosten sitzen. Auch sollten sie die Mieter rechtzeitig informierten, dass sie sich rechtzeitig um einen neuen Anbieter für Fernsehen und Internet kümmern.

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