Aktivrente 2026: Steuerfreie Hinzuverdienste für Rentner im Agrarbetrieb
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Aktivrente 2026: Steuerfreie Hinzuverdienste für Rentner im Agrarbetrieb

Aktivrente: Bei der Anfang 2026 eingeführten Aktivrente stellt sich die Frage, ob auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Steuerbefreiung profitieren können. Was möglich ist und wo Fallstricke lauern, sollten landwirtschaftliche Unternehmer wissen.

Voraussetzung, damit Rentnerinnen und Rentner die Aktivrente, bei der sich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen lassen, in Anspruch nehmen können, ist, dass sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, ein Arbeitsverhältnis vorliegt, Arbeitslohn bezogen wird und Rentenversicherungsbeiträge – zumindest Arbeitgeberbeiträge – gezahlt werden. Selbstständige sind nicht begünstigt. Nicht relevant ist, ob eine Rente bezogen wird. Rentenbeiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) führen nicht zum Anspruch auf die Aktivrente. „Gerade in land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll sein kann, die Eltern statt unentgeltlich mitarbeiten zu lassen, regulär anzustellen und dadurch von der Steuerbefreiung zu profitieren“, sagt Andreas Islinger, Steuerberater und Rentenberater bei Ecovis in München.

Sozialversicherungsbeiträge genau durchrechnen

Erhalten in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Familienangehörige mehr als 603 Euro (Minijob- Grenze), liegt ein reguläres Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis vor, wenn es tatsächlich gelebt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt der Unternehmer meist nur den halben Rentenversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für die angestellte Person. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge zur LAK fallen dann meist nicht mehr an.

Allerdings gibt es in der Land- und Forstwirtschaft eine Besonderheit: Die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKK) stuft Eltern, die im Betrieb der Kinder mitarbeiten, meist als „mitarbeitende Familienangehörige“ (MiFa) ein. Für sie gelten eigene Beitragsregeln. Die Beitragshöhe orientiert sich nicht am individuellen Lohn, sondern am Wirtschafts- oder Flächenwert des Betriebs. Der Beitrag für MiFa beträgt die Hälfte des Beitrags, den der landwirtschaftliche Unternehmer zahlt, und ist vom Betrieb zu entrichten. Die Kosten hierfür können zwischen rund 100 Euro bis 550 Euro monatlich liegen. Zusammen mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit Sozialversicherungsbeiträgen zwischen etwa 300 und 750 Euro monatlich bei 2.000 Euro Bruttolohn zu rechnen. Im Ergebnis kann in solchen Fällen die Aktivrente greifen. Aufgrund der Beiträge zur LKK kann die Aktivrente aber wirtschaftlich uninteressant sein. „Daher sollten Betriebe vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses unbedingt prüfen, wie hoch die Beiträge zur LKK ausfallen“, sagt Islinger.

Ansprechpartner

Andreas Islinger
Andreas Islinger
Leiter Lohnzentrum Süd, Steuerberater, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München, Dingolfing
Tel.: +49 89 5898-2720

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