Erbengemeinschaft vermeiden: Warum ein Testament für landwirtschaftliche Betriebe so wichtig ist
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Erbengemeinschaft vermeiden: Warum ein Testament für landwirtschaftliche Betriebe so wichtig ist

Den Gedanken an den eigenen Tod verdrängen die meisten Menschen – und denken daher nicht über ein Testament nach. Das kann gravierende Folgen haben: Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Häufig entsteht dann eine Erbengemeinschaft, die zwischenmenschlich belastend sein kann und mögliche erhebliche Steuerzahlungen auslöst.

Erbengemeinschaften entstehen, wenn durch die gesetzliche Erbfolge mehrere Personen erben – oder ein Testament mehrere Erben einsetzt. Das Vermögen des Erblassers geht auf die Erben im Wege der „Gesamtrechtsnachfolge“ über. „Das heißt auch, dass alle nur gemeinsam entscheiden können. Da jeder somit etwas zu sagen hat, ist die Einigkeit in der Erbengemeinschaft umso wichtiger – und das ist eben oftmals nicht der Fall“, sagt Peter Schöllhorn, Steuerberater bei Ecovis in München.

Die Erbschaftsteuer und Einkommensteuer im Blick

Zunächst ist der Nachlass zu bewerten. Für landwirtschaftliches Vermögen gelten besondere Ertragswertverfahren. „Die Werte des Ertragswertverfahrens liegen deutlich unter dem Verkehrswert. Anschließend sind dann mögliche Verschonungen für die Landwirtschaft zu prüfen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Schöllhorn. Werden die Freibeträge dennoch überschritten, fällt Erbschaftsteuer an. Auf laufende Einkünfte aus der Landwirtschaft müssen Erbinnen und Erben Einkommensteuer zahlen. „Die Erben treten steuerlich in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt entsprechend der Erbquote“, erläutert Schöllhorn. Das bedeutet: „Alle Miterben müssen anteilige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuern.“

Teilbar oder unteilbar?

Teilbares Vermögen im Nachlass, wie Geld oder gleichwertige Vermögensgegenstände, lässt sich in der Regel problemlos aufteilen. Schwieriger ist es beim Hof, der meist als Einheit zu betrachten ist. Eine Realteilung, also die Aufspaltung des Betriebs in mehrere Einheiten, ist nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Vorsicht bei Auszahlungen: Zahlt ein Erbe die übrigen Miterben aus, ohne dass dieses Geld aus dem Nachlass selbst stammt, führt das zu einem anteiligen Verkauf, „und der kann zu einer hohen Steuerbelastung führen“, sagt Schöllhorn.

Schenkung-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer oft unterschätzt

Ungleichwertige Aufteilungen, etwa die Zuweisung zweier unterschiedlich werthaltiger Häuser, können als Schenkung unter Miterben gelten. Je nach Verwandtschaftsgrad greifen Freibeträge. Zwischen Geschwistern liegen diese jedoch bei lediglich 20.000 Euro. „Da ist dann eine Steuerzahlung meist vorprogrammiert“, sagt Schöllhorn.

Die Teilung einer Erbengemeinschaft ist zwar grunderwerbsteuerfrei. Wird die Erbengemeinschaft in eine GbR umfirmiert, entfällt die Steuerbefreiung für Erbengemeinschaften mit erheblichen finanziellen Folgen. Wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgeteilt und beispielsweise Maschinen zwischen Erben übertragen, kann eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vorliegen. „Die Umsatzsteuer wird häufig übersehen“, warnt Schöllhorn. Ob eine Steuerpflicht besteht oder eine Befreiung greift, hängt vom Einzelfall ab und ist immer genau zu prüfen, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

Vorgehen mit Steuerberater und Jurist abstimmen

Neben allen steuerlichen Fragen steht die Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft an erster Stelle. „Zunächst sollten sich Erbengemeinschaften einigen und erst dann zum Steuerberater gehen. So kann eine Lösung entwickelt werden, die zur Familie passt und nicht nur steuerlich optimal ist“, rät Schöllhorn. Sinnvoll ist es, mehrere Modelle prüfen zu lassen: sowohl steuerlich optimierte Varianten als auch solche, die der Lebensrealität der Beteiligten gerecht werden. „So lässt sich im besten Fall die Balance finden zwischen Steueroptimierung und den Wünschen und Vorstellungen der Beteiligten“, sagt Schöllhorn.

Ist eine Lösung gefunden, sollte sie zügig umgesetzt werden. Konflikte können jederzeit entstehen und eskalieren – mit teils erheblichen steuerlichen Folgen. Zudem ist die Bewertung des Nachlasses selten eindeutig. Und: Wertgutachten, Grundstücksvermessungen, juristische Beratung oder Mediation können zur Teilung des Nachlasses nötig sein.

Komplexes Thema mit weitreichenden Folgen

Erbengemeinschaften in der Landwirtschaft unterliegen zahlreichen, teils gegenläufigen Vorschriften. Je nach Zusammensetzung des Nachlasses und dem Maß an Einigkeit unter den Erben kann am Ende sogar der Verkauf des Hofs stehen – oft nicht im Sinne der Erblasserin oder des Erblassers.

Darum empfiehlt Schöllhorn, die Nachfolge frühzeitig zu planen: „Spätestens wer Eigentum an einem Grundstück hat oder an einer Gesellschaft beteiligt ist, sollte ein Testament erstellen.“ Optimal ist eine lebzeitige Übergabe, mindestens jedoch ein Testament, das zivilrechtlich und steuerlich abgestimmt ist. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, hilft das Gespräch – und bei Bedarf eine neutrale Begleitung.

Ansprechpartner

Peter Schöllhorn
Peter Schöllhorn
Steuerberater in Kempten, Augsburg
Tel.: +49 831-540 565 0

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