Hofübergabe-Check: Was Landwirte über 50 jetzt unbedingt beachten sollten
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Hofübergabe-Check: Was Landwirte über 50 jetzt unbedingt beachten sollten

Die Hofübergabe ist ein Schritt, der im Leben in der Regel zweimal vorkommt: einmal bei der Hofübernahme und einmal bei der Hofübergabe. Damit dies erfolgreich gelingt, gilt es, im Vorfeld einiges zu bedenken.

Beim Hofübergabe-Check geht es nicht darum, die Übergabe schon einzuleiten, sondern darum – ähnlich einer Vorsorgeuntersuchung beim Arzt –, Gefahren und Probleme frühzeitig zu erkennen. Dadurch lassen sich potenzielle zukünftige Probleme beseitigen, bevor sie überhaupt entstehen.

Frühzeitig planen und miteinander reden

Der erste Schritt ist, sich rechtzeitig Gedanken über die Hofübergabe zu machen und offen mit der Familie darüber zu sprechen. „Auch wenn die Übergabe noch nicht ansteht, lohnt es sich zum Beispiel, bestehende Testamente zu prüfen, besonders dann, wenn sie bei der Eheschließung erstellt wurden. Die damaligen Regelungen passen oft nicht mehr zur heutigen Situation“, erklärt Peter Schöllhorn, Steuerberater bei Ecovis in München.

Typischer Fall: Berliner Testament

Häufig haben Ehepaare in jungen Jahren ein Berliner Testament errichtet und damit festgelegt, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird. „Das verhindert zwar eine Erbengemeinschaft nach dem ersten Todesfall, hat aber einen steuerlichen Nachteil: Die Freibeträge der Kinder bleiben ungenutzt“, sagt Schöllhorn. Da sich mit 50 Jahren häufig schon herauskristallisiert, wer als Hofnachfolger geeignet ist oder wer den Hof definitiv nicht übernehmen möchte, wäre es steuerlich umso ärgerlicher, die Freibeträge der Kinder nicht zu nutzen.

Es kann sogar noch ungünstiger laufen. Reichen die Freibeträge nicht aus, würden sowohl bei der Übertragung beispielsweise vom Vater auf die Mutter als auch von der Mutter auf das Kind Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Damit kommt es zur doppelten steuerlichen Belastung. „Das passende Testament für die Zukunft zu verfassen, ist oftmals eine echte Herausforderung. Deshalb machen viele Landwirte häufig gar keine Testamente, weil sich die Übergeber nicht entscheiden können“, weiß Schöllhorn aus Erfahrung.

Mehr Spielraum mit dem „Supervermächtnis“

Eine Möglichkeit ist das „Supervermächtnis“. Hierbei bestimmen die Ehegatten im Testament ein unbedingtes Vermächtnis zugunsten der Kinder. Festgelegt wird, wer potenzieller Vermächtnisnehmer ist und zu welchem Zweck das Vermächtnis dient. Die konkrete Ausgestaltung – also die Höhe des Vermächtnisses, dessen Inhalt und der Zeitpunkt – wird dem überlebenden Ehepartner überlassen. Das hat zwei Vorteile: Der überlebende Ehegatte kann die entsprechenden Nachlassgegenstände angepasst an die jeweilige Situation an die Kinder mittels Vermächtnisses weiterreichen und dabei die Freibeträge der Kinder gezielt nutzen.

Bei der Testamentserstellung in der Landwirtschaft ist eine steuerliche Beratung Pflicht. Denn Notare oder Rechtsanwälte haben die steuerlichen Folgen nicht immer vollständig im Blick. Etwaige Fehler können hier die Existenz des Betriebs gefährden.

Testament ist nur der letzte Anker

Ein Testament wirkt erst nach dem Tod, und niemand kann voraussagen, wie sich die Rechtslage, die Vermögenswerte oder die Interessen der Kinder bis dahin entwickeln. „Deshalb ist eine lebzeitige Übergabe, bei der beide Generationen aktiv mitgestalten, meist die bessere Lösung“, sagt Schöllhorn.

Frühzeitig beginnen und Freibeträge nutzen

Auch wenn die Übergabe noch nicht direkt bevorsteht, sollten Landwirte frühzeitig das Thema mit ihrem Steuerberater besprechen. Denn für Vermögen außerhalb des begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird oft der Freibetrag benötigt, um eine steuerneutrale Übertragung zu sichern. Jedes Kind hat alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro. Für viele Immobilien, etwa in Ballungsgebieten, reichen die Freibeträge jedoch nicht aus, um die Immobilie in einem Zuge steuerfrei an ein Kind zu übertragen. „Wer daher früh mit den Planungen anfängt und die Übertragungen startet, kann die Freibeträge mehrfach nutzen“, sagt Schöllhorn.

Übergabe in Etappen: Eltern-Kind-GbR

Läuft die Zusammenarbeit zwischen den Generationen gut, kann der Einstieg des Kindes über eine Eltern-Kind-GbR erfolgen. Der Übernehmer wird so frühzeitig Mitunternehmer, das Vermögen verbleibt dabei aber zunächst im Sonderbetriebsvermögen des Übergebers. Als Mitunternehmer fühlt sich der potenzielle Hofnachfolger stärker verantwortlich als in der Rolle des reinen Arbeitnehmers.

Zu einem späteren Zeitpunkt lässt sich das Vermögen entweder ins Gesamthandsvermögen oder direkt auf das Kind übertragen. „Das Prinzip ähnelt dem des begleiteten Fahrens mit 17, nur dass die GbR ruhig länger als ein Jahr dauern darf, damit der Hofnachfolger sich auch gut in die Verwaltungsarbeit des Hofs einarbeiten kann“, sagt Schöllhorn. So wird aus der Hofübergabe kein spontaner Notfall, sondern ein gut geplanter Schritt in die Zukunft.

Gut zu wissen: Diese fünf Schritte sollten sie bei einer Hofübergabe beachten

  • Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, machen Sie sich Gedanken, wann, wie und an wen Sie Ihren Betrieb übergeben möchten.
  • Stimmen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Partner ab und behalten Sie dabei auch Ihr Testament im
  • Binden Sie Ihren Steuerberater frühzeitig So lassen sich steuerliche Details im Voraus besprechen und gut planen.
  • Sprechen Sie mit Ihren
  • Entscheiden Sie, ob Sie bereits vorzeitig Teile des Vermögens übertragen möchten, um Freibeträge gezielt nutzen zu können.

Checkliste: So kann die Hofübergabe gelingen

Sie denken über die Hofübergabe nach? Unsere Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte zu berücksichtigen und den Übergang reibungslos zu gestalten. Die Checkliste finden Sie hier.

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