Steuergesetz Änderungen 2025: Was Landwirte jetzt über degressive Abschreibungen wissen müssen
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Steuergesetz Änderungen 2025: Was Landwirte jetzt über degressive Abschreibungen wissen müssen

Die Bundesregierung will auch mit Steuererleichterungen den Investitionsstandort Deutschland stärken. Kernpunkt der steuerlichen Wirtschaftsförderung ist die Fortführung und Anhebung der degressiven Abschreibung. Aber was bedeutet das genau und wie wirkt dieser Investitions-Booster?

Die Reform, die am 14. Juli 2025 in Kraft trat, heißt „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. „Von der neuen degressiven Absetzung für Abnutzung können auch landwirtschaftliche Unternehmen profitieren“, sagt Franz Brebeck, Steuerberater bei Ecovis in Landau an der Isar.

Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) bedeutet, dass Betriebe jährlich fallende Abschreibungsbeträge auf den jeweils verbleibenden Buchwert anwenden können im Gegensatz zur linearen Methode mit konstanten Beträgen. Seit 1. Juli 2025 gilt eine neue degressive AfA, die bis Ende 2027 befristet ist.

Die neue AfA erlaubt Abschreibungen in Höhe des dreifachen linearen Satzes, maximal jedoch 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zuletzt gab es bis zum 31. Dezember 2024 eine degressive AfA, allerdings begrenzt auf das 2,5-fache des linearen AfA-Satzes, höchstens jedoch 25 Prozent. „Der Vorteil der anfänglich höheren Abschreibung liegt in der schneller eintretenden Steuerminderung in den ersten vier Jahren und darin, dass im Erstjahr immer die 30 Prozent möglich sind. Bei der linearen AfA wäre entsprechend dem Investitionszeitpunkt anteilig nach Monaten zu rechnen“, erklärt Brebeck.

Wofür die degressive AfA einsetzbar ist

Die 30-prozentige degressive AfA gilt für Neuinvestitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge, aber etwa auch für Stalleinrichtungen, die steuerlich trotz ihrer festen Verbindung mit Grundstücken und Gebäuden als bewegliche Wirtschaftsgüter (WG) gelten. Für Landwirte bedeutet das eine steuerliche Entlastung in den ersten Jahren nach der Investition. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt jedoch von der individuellen Steuerprogression ab.

Die anderen Reformmaßnahmen sind für Landwirte weniger lukrativ. „Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 15 auf zehn Prozent bis 2032, was nur landwirtschaft­liche Kapitalgesellschaften und Genossenschaften direkt begünstigt“, weiß Steuerberater Brebeck. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es eine Reduzierung des Thesaurierungssteuersatzes, wodurch sich Gewinne zunächst niedrig versteuern lassen. Bei Ausschüttung der Gewinne an die Landwirte erfolgt jedoch eine Nachversteuerung in Form der Dividendenbesteuerung.

Ansprechpartner

Franz Brebeck
Franz Brebeck
Steuerberater in Landau
Tel.: +49 9951-98 62 0

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