Wie Landwirte mit einer Thesaurierungsbesteuerung Steuern sparen
Neben höheren Abschreibungen und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) gibt es wenige Alternativen, Steuern zu sparen. Eine Möglichkeit, zu einer deutlichen Steuerminderzahlung zu kommen, ist der ermäßigte Steuersatz für thesaurierte, also einbehaltene Gewinne.
Die Thesaurierungsbesteuerung hat der Gesetzgeber 2008 eingeführt, um die Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften an die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften anzupassen.
Eine GmbH zahlt nur 15 Prozent Körperschaftsteuer und etwa ebenso viel Gewerbesteuer. Sie wird daher oft als steuersparende Rechtsform angepriesen, aber so einfach ist das nicht. Werden jedoch Gewinne ausgeschüttet, kommt bei GmbHs und AGs noch die Dividendenbesteuerung hinzu. Dann addiert sich die Gesamtbelastung auf rund 45 Prozent. „Allerdings lässt sich die Gewinnverwendung gezielt steuern. Je später die Ausschüttungen fließen, umso größer sind die Zinsvorteile aus den zunächst gestundeten Steuern“, erklärt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle bei Ecovis in Kempten.
Um die Nachteile der Sofortbesteuerung der Gewinne bei der Einkommensteuer zu reduzieren, erlaubt es der Gesetzgeber, dass auch Nicht-Kapitalgesellschaften die niedrige Thesaurierungssteuer bekommen. Für im Unternehmen verbleibende Gewinne beträgt die Steuer 28,25 Prozent. Da in der Land- und Forstwirtschaft daneben keine Gewerbesteuer anfällt, kann sich so gegenüber dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ein Steuervorteil von etwa 14 Prozent ergeben. Wer 45 Prozent Reichensteuer zahlt, profitiert noch mehr. Wie bei Kapitalgesellschaften gibt es aber analog zur Dividendenbesteuerung auch eine Nachsteuer. Werden thesauriert besteuernde Unternehmensgewinne später entnommen, fallen zusätzliche 25 Prozent Steuern an.
Selbst über die Steuerzahlung entscheiden
Betriebsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Gewinnverwendung zu steuern. Wenn sie die einbehaltenen Einnahmen nicht oder erst sehr viel später privat verwenden, bleibt durch die gestundete Einkommensteuer letztlich ein erheblicher Steuervorteil erhalten. Grund: Die Nachversteuerung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem in einem Wirtschaftsjahr die Entnahmen die Gewinne und Einlagen überschreiten.
Bei einer unveränderten guten Gewinnsituation lässt sich daher die Nachversteuerung auf die lange Bank schieben, wenn der Unternehmer seine Entnahmen im Rahmen hält. „Ein weiterer großer Vorteil der Thesaurierungsbesteuerung ist, dass der Betriebsinhaber für jedes Jahr neu entscheidet, ob er bei seinem Hof überhaupt thesauriert und wenn ja, welchen Betrag er dafür verwenden möchte“, weiß Kimmerle. Landwirte mit mehreren Betrieben oder Beteiligungen können die Thesaurierung bei jedem Engagement unterschiedlich handhaben.
Zusätzlich erlaubt das Gesetz, den Antrag auf Thesaurierung mit der Steuererklärung des nächsten Jahres wieder ganz oder teilweise zurückzunehmen. „Eine Rücknahme ist dann sinnvoll, wenn man feststellt, dass sich die Gewinn- und Finanzsituation nicht wie geplant entwickelt“, sagt Kimmerle. „Läuft aber alles unverändert gut und kann der Betriebsinhaber längerfristig mit dem verdienten Geld arbeiten, bringt die Thesaurierungsbesteuerung erhebliche Vorteile.“

Das Schattendasein verlassen
Um die Thesaurierungsbesteuerung für die Unternehmer attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber 2024 den Katalog der nachsteuerpflichtigen Tatbestände verringert. So darf ein Landwirt jetzt beispielsweise die auf die thesaurierten Gewinne anfallende Einkommensteuer ohne Nachversteuerung aus dem Betrieb entnehmen.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, auch ohne Entnahmen auf Antrag die Nachbesteuerung auszulösen. „Das kann einerseits im Hinblick auf die Hofübergabe zur Ablösung der damit verbundenen latenten Steuerbelastungen sinnvoll sein. Andererseits lässt sich der nachversteuerungspflichtige Betrag von den Übernehmern fortführen und sich so der Zinsvorteil zusätzlich steigern“, sagt Kimmerle.