
Betriebsprüfung mit KI: Neue Risiken für Unternehmen
Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung kontrolliert alle vier Jahre, ob Unternehmen im Rahmen der Entgeltabrechnung Beiträge, Umlagen und Abgaben korrekt abgeführt haben – künftig mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI).
Seit 2025 setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Betriebsprüfungen auf KI für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen (KIRA). „Ziel des Projekts ,elektronisch unterstützte Betriebsprüfung‘, kurz euBP, ist es, den Prüfprozess zu beschleunigen und den Zeitaufwand zu reduzieren, indem KI dabei hilft, Prüfungsschwerpunkte gezielt auszuwählen und auffällige Muster zu identifizieren“, weiß Andreas Islinger, Steuerberater und Rentenberater bei Ecovis in München.
Elektronische Übermittlung der Daten
Die notwendigen Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm sind seit 1. Januar 2025 in elektronischer Form an die DRV zu übermitteln. Die Software KIRA scannt diese Daten. Sie sucht nach Mustern und identifiziert Auffälligkeiten, beispielsweise ungewöhnlich niedrige Beiträge, oder erkennt Schlagworte, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten.
„Unternehmen sollten daher den sozialversicherungsrechtlichen Status ihrer Beschäftigten und freien Mitarbeiter prüfen und auf eine saubere Dokumentation achten. Risiken wie sozialversicherungsrechtliche Nachzahlungen, Bußgelder oder mögliche Strafverfahren lassen sich so vermeiden“, sagt Islinger.
Arbeitsministerium fördert das Projekt KIRA
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert das Projekt KIRA, um den Einsatz von KI in der behördlichen Praxis zu erproben. Aktuell befindet es sich in der Pilotphase, in der es schrittweise in die Prüfprozesse der DRV integriert wird. Langfristig ist die flächendeckende Einführung von KIRA bis 2026 geplant. Bis dahin wird das System kontinuierlich optimiert.
„Arbeitgeber sollten wissen, dass der Prüfprozess grundsätzlich unverändert bleibt. Der persönliche Kontakt zu den Prüferinnen und Prüfern bleibt bestehen, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen“, erklärt Islinger. Zum Datenschutz und zur Sicherheit werden alle Prüfdaten anonymisiert. „Die Daten verlassen zu keinem Zeitpunkt das geschützte Netzwerk der Rentenversicherungsträger“, weiß der Experte.
Gut zu wissen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auf Antrag bis zum 31. Dezember 2026 auf die elektronische Übermittlung der Finanzbuchhaltungsdaten verzichten. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen.
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