Ecovis erfolgreich vor dem Sozialgericht:  Unberechtigte Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung abgewendet
Andreas Islinger / Ecovis

Ecovis erfolgreich vor dem Sozialgericht: Unberechtigte Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung abgewendet

Detailarbeit zahlt sich aus – wie die Ecovis-Sozialversicherungsexperten vor dem Sozialgericht München bewiesen haben. In einem mehrjährigen Verfahren setzten sie durch, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Beitragsnachforderung nach einer Betriebsprüfung aufhob.

Der Fall: DRV forderte doppelte Beiträge

Im Rahmen einer Betriebsprüfung forderte die DRV Sozialversicherungsbeiträge von einem Unternehmer nach. Der Grund: Der Unternehmer übermittelte die monatliche Beitragsschuld aufgrund schwankender Überstundenvergütungen oftmals als monatliche Schätzung an die jeweilige Krankenkasse. Später übermittelte er die Beitragsnachweise mit den korrekten Werten. Die DRV ermittelte im Rahmen der Betriebsprüfung die Beitragsschuld aus den tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelten für den jeweiligen Monat und machte einen Vergleich mit der Sollstellung auf den Beitragskonten der einzelnen Krankenkassen. Berichtigungen über den Jahreswechsel und nach dem Prüfzeitraum berücksichtigte sie nicht. Somit ergab sich eine Beitragsdifferenz für den Prüfzeitraum von vier Jahren. „Der Unternehmer hätte die Sozialversicherungsbeiträge also doppelt zahlen müssen – eine unzulässige Belastung für unseren Mandanten“, erklärt Ecovis-Rentenberater Andreas Islinger.

Trotz entsprechender Hinweise im Widerspruchsverfahren war die DRV nicht bereit, von ihrer Forderung abzuweichen. „Wir hätten den Fall gerne außergerichtlich geklärt“, sagt Rentenberater Andreas Islinger. „Doch da unser Mandant die Zahlung klar ablehnte, blieb uns keine andere Wahl als eine Klage.“

Der Weg zum Erfolg lag im Detail

Im Jahr 2021 reichte Ecovis Klage beim Sozialgericht München ein. In der mündlichen Verhandlung im Mai 2025 legte Sozialversicherungsexpertin Sandra Schels die Unstimmigkeiten im Beitragskonto detailliert dar. Sie konnte anhand der Soll- und Ist-Stellungen belegen, dass die DRV doppelt forderte – ein Sachverhalt, der weder der Prüferin noch der Richterin zuvor aufgefallen war (Aktenzeichen S 10 BA 296/21).

„Juristisch war der Fall zwar nicht hochkomplex“, erklärt Islinger, „die Herausforderung lag in der Detailarbeit und im Aufspüren der tatsächlichen Zahlungsflüsse. Meine Kollegin konnte dank akribischer Vorbereitung letztlich Klarheit schaffen“. Die DRV lenkte schließlich noch im Gerichtssaal ein, machte ein Schuldanerkenntnis und hob die Beitragsforderung auf.

Ein Einzelfall mit Signalwirkung

Auch wenn es sich um einen Einzelfall handelt, zeigt er exemplarisch, wie wichtig eine präzise und sachkundige Prüfung von Sozialversicherungsbescheiden ist. „Nicht jede Forderung der Rentenversicherung ist korrekt. Wer gut vorbereitet ist, kann sich auch gegen vermeintlich klare Bescheide erfolgreich wehren“, so Rentenberater Islinger.

Über die Ecovis-Rentenberatung

Die Rentenberatung bei Ecovis unterstützt Unternehmer und Privatpersonen rund um das Thema Rente und Sozialversicherung. Die Expertinnen und Experten sind unabhängig und beraten Mandanten umfassend im Sozialversicherungsrecht. Weitere Informationen und Kontakt unter Rentenberatung – Ecovis Deutschland.


Ansprechpartner

Andreas Islinger
Leiter Lohnzentrum Süd, Steuerberater, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
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