
Grundsteuer: Baden-Württemberg legt Entwurf für Landesgesetz vor
Als erstes Bundesland legt Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf für seine neue Grundsteuer vor. Der Südwesten nutzt dafür die Öffnungsklausel.
Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim Bundesmodell fließen Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter in die Berechnung der Grundsteuer ein. Per Öffnungsklausel gibt das Gesetz den Ländern die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen und ein eigenes Grundsteuergesetz einzuführen.
Wie das baden-württembergische Grundsteuermodell vielleicht aussieht
Das Bodenwertmodell im Südwesten berücksichtigt hauptsächlich zwei Kriterien: die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke soll es einen Abschlag geben. Die Gebäudefläche spiele keine Rolle.
Unsere Ecovis-Berater nennen den Vorschlag aus dem Ländle liebevoll „Bayern light“, weil der Entwurf aus Baden-Württemberg noch einfacher ist als der des bayerischen Finanzministers Alfred Füracker. Ob es tatsächlich nicht teurer wird, bezweifelt zumindest die Stuttgarter Zeitung. „Aufgrund des massiven Gewerbesteuerausfalls wegen der Corona-Krise, erwarten wir für unsere Mandanten künftig höhere Grundsteuern, weil die Gemeinden ihre Aufgaben sonst nicht erfüllen können“, sagt Christian Goetze, Steuerberater bei Ecovis in Ulm. Mit dem ersten Gesetzentwurf ist allerdings der Flickenteppich für die Grundsteuer eröffnet. Niemand weiß das besser, als Ecovis-Steuerberater Goetze. Denn seine Kunden in Neu-Ulm, was in Bayern liegt, aber gerade über die Donau ist, unterliegen dann dem bayerischen Modell.
Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu
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