Kaufprämien für Elektroautos: Jetzt bis 2025 verlängert
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Kaufprämien für Elektroautos: Jetzt bis 2025 verlängert

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Die Bundesregierung fördert jetzt noch einmal Elektroautos. Erst im Juni hatte sie die Kaufprämie für Elektro- und Brennstoffzellen-Autos sowie Plug-in-Hybride durch eine zusätzliche Innovationsprämie auf bis zu 9.000 Euro erhöht. Diese Regelung wurde jetzt bis Ende 2025 verlängert. Ecovis-Steuerberater Andreas Gallersdörfer in Dingolfing gibt einen Überblick.

Für welche Fahrzeuge gibt es den Bonus?

  • Die Regierung fördert den Kauf von Elektro- und Brennstoffzellen-Autos.
  • Sie bezuschusst auch die Anschaffung von Plug-In-Hybriden. Für sie gibt es ab 2022 eine Prämie aber nur dann, wenn sie eine elektrische Mindest-Reichweite von 60 Kilometern schaffen. Ab 2025 müssen sie 80 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Prämie gibt es auch rückwirkend

Die Kaufprämie lässt sich zum Teil auch nach dem Kauf beantragen. Die Innovationsprämie gilt rückwirkend für eine Erstzulassung nach dem 3. Juni 2020. Sie gilt derzeit für mehr als 7.000 Modellvarianten.

Wie hoch der Elektro-Umweltbonus ist

Der Bonus für Kauf oder Leasing eines reinen Elektro-Autos oder eines Brennstoffzellen-Fahrzeugs mit einem Listenneupreis von bis zu 40.000 Euro beträgt 9.000 Euro. Der Staat zahlt einen Umwelt-Bonus von 3.000 Euro. Dazu kommt die Innovationsprämie von noch einmal 3.000 Euro. Weitere 3.000 Euro legt der Hersteller drauf.

Für Elektro- und Wasserstoff-Autos bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 7.500 Euro . Davon entfallen 5.000 Euro auf den Bund und 2.500 Euro auf den Hersteller. Für Plug-in-Hybride gibt es bis zum Listen-Preis von 40.000 Euro eine Prämie von 6.750 Euro und für einen Preis von maximal 65.000 Euro 5.625 Euro.

Welche weiteren Zuschüsse es gibt

Käufer von Elektroautos können seit dem 16. November 2020 eine doppelte Förderung beantragen. Sie können Förderprogramme von Bund und Ländern gleichzeitig in Anspruch nehmen. Das gilt etwa für die Umrüstung von Taxis, Mietwagen, Carsharing-Autos oder kommunalen Fahrzeugen. Bedingung: Der Fördermittel-Geber muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen haben. Außerdem sind Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen werden, für zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Wer das Auto in diesem Jahr neu zulässt, profitiert außerdem vom reduzierten Mehrwertsteuersatz.

Wo es die Kaufprämie gibt

Anträge lassen sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Das ist nur online möglich. www.bafa.de

Wer Anträge stellen kann und was man dafür braucht

  • Anträge auf die Prämie können Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen, die ein Neufahrzeug zulassen.
  • Das Auto muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
  • Wer eine Prämie bekommen will, muss eine Rechnungskopie vom Autohändler und den Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Dafür hat man nach Eingang des Antrags beim BAFA einen Monat Zeit.
  • Den Bonus vom Staat gibt es nur, wenn auf der Rechnung des Autohändlers steht, dass der Hersteller bereits eine Prämie in gleicher Höhe vom Nettokaufpreis abgezogen hat. Die Dokumente können bei der Antragsstellung als Kopie hochgeladen werden.

Prämien auch für Leasing-Fahrzeuge

Der Umweltbonus wird auch beim privaten und gewerblichen Leasing gezahlt. Der Betrag wird aber künftig nach Laufzeit gestaffelt. Der Kunde muss dabei für den Anteil des Bundes mit einer Sonderzahlung in Vorleistung gehen. Diese Zahlung kann er sich mit dem Prämienantrag von der BAFA erstatten lassen. Mit dem Antrag müssen auch der Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung, die Kalkulation der Leasing-Rate, die Zulassungsbescheinigung Teil II und das Nachweispaket bei Gebrauchtwagen vorgelegt werden. Gewerbetreibende können den Bundesanteil auch direkt an den Händler abtreten.

Förderung auch von Gebrauchtwagen

Die Umweltprämie gibt es auch für gebrauchte Elektro-Fahrzeuge. Voraussetzung: Der Wagen wurde nach dem 4. November 2019 zugelassen. Das Auto darf nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren worden sein. Und es darf noch keine Förderung bekommen haben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Zuschüssen für Neu-Fahrzeuge von 40.000 bis 65.000Euro. Für Elektro-Fahrzeuge gibt es 7.500 Euro, für Plug-in-Hybrid-Modelle 5.625 Euro.

Kauf von Elektro-Autos noch attraktiver

Seit Einführung des Umweltbonus 2016 sind die Zulassungszahlen elektrifizierter Fahrzeuge gestiegen. Das Bafa meldet 320.000 Anträge auf Prämien. Mit der jüngsten Ankündigung legt der Bund noch einmal 1 Milliarde Euro an Förderung drauf. „Die neue Maßnahme macht die Anschaffung eines Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuges auch für Gewerbetreibende noch attraktiver als bisher“, sagt Ecovis-Steuerberater Andreas Gallersdörfer in Dingolfing, „damit ist der Kauf eines solchen Autos eine echte Alternative zum Benziner oder Diesel. Außerdem ist so ein Auto gut fürs Image und das Gewissen, weil das der Umwelt zugutekommt“, fügt er hinzu.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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