Lebensversicherung: Raus aus dem Rendite-Drama

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Die Wertentwicklung der Kapitallebensversicherungen liegt weit hinter den früheren Prognosen zurück und kann die Altersversorgung massiv gefährden. Doch es gibt Auswege.

Die Zeiten, in denen Kapitallebensversicherungen attraktive Erträge erwirtschaftet haben, sind lange vorbei. Denn die Versicherungsunternehmen investieren ihr Geld vor allem in festverzinsliche Wertpapiere wie Pfandbriefe und Staatsanleihen. Wegen der niedrigen Leitzinsen aber sinken deren Renditen, so dass die Erträge für die Versicherungsnehmer weit unter den früheren Prognosen liegen. Der aktuell geltende Garantiezins für Neuabschlüsse beträgt nur noch 1,25 Prozent. Zudem kann die effektive Beitragsrendite für den Versicherungsnehmer noch deutlich unter die Garantieverzinsung sinken, weil die Versicherer bestimmte Kosten abziehen, etwa für Provisionen oder für Verwaltungsaufwendungen.

Für viele Versicherungsnehmer bringt das „Zinstal“ fatale Konsequenzen mit sich. Die mageren Renditen gefährden nicht nur ihre private Altersvorsorge. Finanzielle Engpässe drohen, wenn eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz etwa für ein Baudarlehen genutzt wird: Aufgrund der niedrigen Zinsen zahlen die Versicherungen nämlich erheblich weniger aus, als bei Vertragsabschuss versprochen wurde. Möglicher Effekt: Die ausgezahlten Beträge reichen nicht, um das Darlehen zu tilgen. „In vielen Fällen geht die Rechnung nicht mehr auf“, warnt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Soweit muss es nicht kommen. Denn die meisten Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, können die Versicherungsnehmer auch heute noch durch den so genannten „Widerrufsjoker“ kündigen. „Nach dem Widerruf haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Versicherungsprämien sowie auf jährliche Zinsen in Höhe von 5 bis 7 Prozent auf das eingesetzte Kapital“, Greger. Selbst bereits gekündigte Verträge, für den Versicherungsnehmer den Rückkaufswert schon erhalten haben, können nachträglich widerrufen werden. Ausstiegsmöglichkeiten gibt es sogar bei Policen, die ab 2008 abgeschlossen wurden. „Wenn im Vertrag die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann man den betreffenden Vertrag nachträglich kündigen“, betont Rechtsanwalt Alexander Littich.

Zu beachten ist das Thema Besteuerung. „Wenn die Lebens- oder Rentenversicherungen vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei“, sagt Hagen Hüttig, Gesellschafter und Geschäftsführer der GMFS Versicherungsmakler GmbH. Wird die Ablaufleistung als monatliche Rente ausbezahlt, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. „Je später man in den Ruhestand geht, desto niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil“, so Hüttig.

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