Sozialversicherung: Wer ist selbstständig erwerbstätig?

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Ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, hat für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Konsequenzen. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige werden von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Immer wieder streitig ist, wann das Kriterium der Hauptberuflichkeit erfüllt ist. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat dazu überarbeitete Kriterien herausgegeben. Es handelt sich bei den „Grundsätzlichen Hinweisen“ um eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter. Die Krankenkassen orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Regelfall daran. So war bislang bei Selbstständigen die Hauptberuflichkeit anzunehmen, wenn sie mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt hatten, ohne dass die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit näher untersucht wurden. Daran wird nicht länger festgehalten.

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