
Steuerpläne: Wichtige Änderungen für Unternehmen
Mit der neuen Regierung stehen auch die ersten Pläne in Sachen Steuerrecht. Sie zeigen, womit Unternehmen, Familien und Arbeitnehmende in der kommenden Legislaturperiode rechnen und auf was sie hoffen können. „Dabei scheinen einige Dinge schon sehr konkret vereinbart zu sein, bei anderen bleibt abzuwarten, wie genau die Vorhaben umgesetzt werden sollen“, sagt Mareen Hammelbeck, Steuerberaterin bei Ecovis in Rostock.
Was kommt auf Unternehmen zu?
„Eines der vielversprechendsten Vorhaben betrifft die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen“, sagt Hammelbeck. Die Regierung plant die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (z.B. Produktionsmaschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen) in Höhe von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027. „Das könnte einen wesentlichen Investitionsschub bewirken“, sagt Steuerberaterin Mareen Hammelbeck. In noch weiter Ferne liegen dagegen mögliche Änderungen des Körperschaftsteuer-Tarifs. Er soll ab dem 01.01.2028 in fünf Schritten jährlich gesenkt werden – von bisher 15 bis auf 10 Prozent. Gastronomen dagegen dürfen sich vorsichtig auf die kommenden Jahre freuen. Für 2026 ist die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen (ohne Getränke) in der Gastronomie geplant. Elektrofahrzeuge als Dienstwagen sollen durch eine weitere Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze weiterhin steuerlich gefördert werden. Zudem sollen eigens für Elektrofahrzeuge Sonderabschreibungen eingeführt werden, um die Transformation des Verkehrssektors zu fördern.
Wovon könnten Arbeitnehmende profitieren?
„Ganz konkrete Entlastungen erwarten wir für Berufspendler“, sagt Hammelbeck. Die Pendlerpauschale soll erhöht werden. Und zwar ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten, statt wie bisher erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer. Auch eine Senkung des Einkommensteuer-Tarifs für kleine und mittlere Einkommen ist geplant. „Das soll die finanzielle Belastung dieser Haushalte reduzieren und die Kaufkraft stärken. Allerdings fehlen dazu noch genaue Finanzierungs- und Zeitpläne zur Umsetzung“, gibt Mareen Hammelbeck zu Bedenken. Gleiches gilt für die Pläne zu steuerlichen Anreizen für Mehrarbeit: „Die konkrete Ausgestaltung von steuerfreien Überstundenzuschlägen ist vollkommen offen.“ Unverändert bestehen bleibt zudem der Solidaritätszuschlag.
Womit können Familien rechnen?
Die Regierung plant eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und eine entsprechende Anpassung des Kindergelds. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll verbessert werden. „Damit sollen Familien entlastet werden“, erklärt Steuerberaterin Hammelbeck.
Was ist sonst noch geplant?
Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht werden, um ehrenamtliches Engagement zu fördern. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll von seinem Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Diese Aktivrente soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben. „Auch hier ist allerdings die konkrete Umsetzung noch vollkommen offen“, sagt Hammelbeck. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen.
Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?
- Behalten Sie die Steuerpläne weiter im Blick.
- Sprechen sie mit Ihrem Steuerberater darüber, welche Neuerungen Sie ganz konkret betreffen können.
- Nehmen Sie die relevanten Ankündigungen in Ihre unternehmerische Entscheidungsfindung zu künftigen Planungen mit auf.