Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst
Bürokratieentlastungsgesetz Zusammenfassung

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst

Am 30.Oktober 2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen und Bürger durch den Abbau unnötiger Bürokratie, etwa bei Dokumentations-, Melde- oder Informationspflichten, zu entlasten und die Digitalisierung voranzutreiben. Die Details erklärt Ecovis-Steuerberater Hans Laimer in Landau.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Statt bisher zehn Jahre müssen Unternehmen Buchungsbelege nur noch acht Jahre aufheben. Das gilt auch für umsatzsteuerliche Belege wie Rechnungen und betrifft alle Dokumente, deren Aufbewahrungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen ist. Eine Ausnahme gibt es für Unternehmen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen – hier verzögert sich die Verkürzung nur um ein Jahr auf neun statt zehn Jahre.

Digitalisierung der Steuerbescheide und Schriftform

Ein weiterer Schwerpunkt des BEG IV liegt auf der Förderung der Digitalisierung. So sollen Steuerbescheide künftig verstärkt digital bereitgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Empfänger von Steuerbescheiden nicht mehr explizit einwilligen, um diese digital zu erhalten. Stattdessen greift eine Widerspruchslösung, bei der die Betroffenen lediglich widersprechen müssen, dass sie die digitale Bereitstellung nicht wollen.

Bei bestimmten Mietverträgen, im Vereinsrecht und im Wirtschaftsrecht wird die bisher notwendige eigenhändige Unterschrift auf Papier durch die Textform teilweise ersetzt. „Das bedeutet, dass eine einfache E-Mail künftig in vielen Fällen ausreicht“, erklärt Steuerberater Hans Laimer in Landau. Außerdem dürfen Vermieter bei Betriebskostenabrechnungen Belege nun auch digital an die Mieter schicken.

Auch im Steuerberatungsgesetz werden Änderungen eingeführt: Ab 2028 können Arbeitgeber ihren Steuerberatern eine Generalvollmacht erteilen, die in einer zentralen Vollmachtsdatenbank gespeichert wird. Dies erleichtert Steuerberatern den Zugriff auf notwendige Informationen bei der täglichen Arbeit, denn der Mandant muss somit nicht selbst Informationen beschaffen.

Abbau von Melde- und Informationspflichten

Ein weiteres Ziel des BEG IV ist der Abbau von Meldepflichten. So will die Regierung mit dem Gesetz zum 1. Januar 2025 folgende Grenzen anheben:

  • Der Schwellenwert, der für die Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung gilt, steigt von 7.500 Euro auf 9.000 Euro und
  • die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung steigt von 500 auf 750 Euro.

Vereinfachung der Verrechnungspreisdokumentation

Ab 2025 müssen Unternehmer nicht mehr alle Verrechnungspreisunterlagen vorlegen. Stattdessen reicht die Vorlage einer Transaktionsmatrix, die die wesentlichen Geschäftsvorfälle und deren steuerliche Behandlung abbildet. Das soll den Prüfaufwand für Unternehmen und Behörden reduzieren.

Fazit: Die Vorteile des Bürokratieentlastungsgesetzes

Das BEG IV bringt zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen und Bürger mit sich. „Besonders die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die Digitalisierung von Verwaltungsakten und der Abbau von Meldepflichten können den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. So will die Regierung Deutschland fit für die digitale Zukunft machen“, sagt Laimer.

Ansprechpartner

Hans Laimer
Hans Laimer
Steuerberater in Landau
Tel.: +49 9951-98 62 0

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