Vorrats-GmbH: Wann sich die schnelle Unternehmensgründung wirklich lohnt
Vorrats-GmbH: Schnell gründen, zügig liquidieren: Vorrats-GmbHs und „Firmenbestatter“ sollen Prozesse beschleunigen. Doch für wen lohnen sich diese Abkürzungen wirklich? Und wo lauern die Risiken für Unternehmen?
Zeit ist Geld. Das gilt besonders bei Restrukturierungen, wenn Gesellschaften umfirmiert, gelöscht oder auch neu gegründet werden. Will etwa ein produzierendes Unternehmen die Maschinen, Markenrechte und Vertriebsstrukturen eines kleineren Wettbewerbers übernehmen, nicht aber die Risiken aus Altverträgen oder steuerlichen Verpflichtungen, kommt ein Share-Deal oft nicht infrage. Alexander Waschinger, Wirtschaftsjurist und Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing, erlebt das in der Praxis häufig: „Soll nicht die ganze Gesellschaft gekauft werden, wird ein Asset-Deal angestrebt.“ In solchen Fällen benötigt die Käuferseite eine neue Rechtseinheit, die sofort geschäftsfähig ist.
Auf der Suche nach einer schnellen Lösung
Doch die behördlichen Abläufe bei Neugründungen dauern bekanntlich. Bankprozesse, Notarbeurkundungen oder Handelsregistereinträge können Wochen in Anspruch nehmen. Viele Unternehmen suchen daher nach zeitsparenden Alternativen und stoßen auf Vorrats-GmbHs und „Firmenbestatter“. Hannes Wunderlich, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in München, warnt jedoch: „Nicht immer geht diese Rechnung auf. Unternehmen sollten daher sorgsam ausloten, wann sich externe Dienstleister wirklich lohnen.“
Die klassische GmbH-Gründung umfasst Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Bankprüfung, Kontoeröffnung, Kapitaleinzahlung und Handelsregistereintrag. Erst danach ist die Gesellschaft voll geschäftsfähig. Die Vorrats-GmbH bietet eine formale Abkürzung: Sie ist bereits gegründet und ins Handelsregister eingetragen, aber noch nicht operativ tätig. Kapital und Satzung liegen vor, der Gründungsvorgang ist abgeschlossen. Mit einem Notartermin können Geschäftsanteile und Geschäftsführung sofort übernommen werden.
Die wirtschaftliche Neugründung bleibt
Was gut klingt, hat einen entscheidenden Haken, sagt Waschinger: „Was immer folgt, ist eine zwingende wirtschaftliche Neugründung.“ Denn die Unternehmenshülle ist entsprechend ihrem neuen Verwendungszweck mit Leben zu füllen: Die Satzung und der Geschäftszweck sind anzupassen, die neue Geschäftsführung muss bestellt und ein neues Konto muss für das Stammkapital eröffnet werden. Und auch die behördlichen Prozesse wie bei einer Neugründung bleiben bestehen, etwa Beantragung von Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und Betriebsnummer oder Kontoeröffnungen bei Banken. Waschinger stellt klar: „Man kann nicht sofort loslegen. Der vermeintliche Zeitvorteil relativiert sich damit spürbar.“ Er empfiehlt daher: „Stellen Sie die entsprechenden Anträge sofort nach dem Notartermin und sprechen Sie frühzeitig mit Banken oder nutzen Sie vorhandene Bankkontakte.“
„Stirb langsam“, aber für Unternehmen
Auch die Verkäuferseite hat häufig ein Interesse daran, die alte Gesellschaft nach dem Verkauf ihrer Vermögenswerte zügig loszuwerden. Doch auch hier bremst ein zeitaufwendiger Liquidationsprozess. Er umfasst
- den Auflösungsbeschluss,
- die Eintragung der Liquidation,
- den Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger,
- die Erstellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz, die alle Verpflichtungen und Risiken vollständig abbilden muss,
- das anschließende Sperrjahr und schließlich
- die Liquidations-Schlussbilanz.
Waschinger sagt: „Mit allem Drum und Dran reden wir hier von rund eineinhalb Jahren bis zur Löschung im Handelsregister.“ Immer wieder werben dubiose Anbieter mit „Firmenbestattungen“, um das Sperrjahr zu umgehen. Rechtsanwalt Wunderlich warnt: „Diese sogenannte Firmenbestattung ist ein undefinierter Rechtsbegriff . Unternehmen sollten aufpassen, keine rechtswidrigen Praktiken, etwa über die Installation von Strohmännern, anzuwenden.“ Externe Liquidatoren können den Prozess begleiten, insbesondere wenn die Geschäftsführung noch andere Unternehmen führt: „Wer die Abwicklung der Gesellschaft auslagert, sollte auch hier auf den Ruf der Experten achten.“
Ein Werkzeug für Profis
Vorrats-GmbHs und externe Liquidationsbegleitungen sind kein Wundermittel, sondern spezialisierte Werkzeuge für Profis. Für Start-ups sind sie selten sinnvoll. Für Familienunternehmen und große Mittelständler – besonders im M& A-Umfeld mit verbundenem Rechtsformwechsel, bei anstehenden Restrukturierungen oder zeitkritischen Projekten – kann die Vorrats-GmbH jedoch einen entscheidenden Geschwindigkeitsvorteil bringen. Waschinger schlägt vor: „Wer eine Restrukturierung plant, kann mit Blick auf die Zeit auf Vorrat gründen.“ Ecovis-Kollege Wunderlich empfiehlt: „Eine eigene Vorrats-GmbH innerhalb der Unternehmensgruppe selbst zu gründen, kann sinnvoll sein. Denn auf diese Weise können Sie Satzungsanpassungen früh definieren und Dokumente rechtzeitig vorbereiten.“
Wann lohnt sich eine Vorrats-GmbH?
Eine Vorrats-GmbH kann sinnvoll sein, wenn …
- … Zeitdruck besteht, zum Beispiel bei Projektstart, Ausschreibung oder Vertragsunterzeichnung;
- … ein M & A-Deal geplant ist und Risiken der Zielgesellschaft nicht übernommen werden sollen;
- … eine neue Rechtseinheit sofort operativ handeln muss, etwa bei Projektgesellschaften oder Sonderzwecken;
- … Konzernstrukturen schnell anzupassen sind, beispielsweise für Verschmelzungen, Carve-outs, also eine Ausgliederung eines Unternehmens- oder Geschäftsbereichs in eine rechtlich eigenständige Einheit, oder Tochtergründungen;
- … Rechtsformwechsel oder Umstrukturierungen anstehen und eine neue Gesellschaft als Zwischenträger benötigt wird.
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