
Wie Unternehmer passende Geschäftspartner im Ausland finden
Deutschland ist einer der Exportweltmeister, denn in vielen Ländern gibt es vielversprechende Absatzmärkte für deutsche Produkte. Aber auch der Fachkräftemangel führt dazu, dass Unternehmen sich nach Geschäftspartnern im Ausland umsehen. Was ist jedoch beim Schritt ins Ausland zu berücksichtigen?
Globale Wertschöpfungsketten spielen bei der Herstellung komplexer technischer Produkte eine immer größere Rolle. Die Folge ist ein starker Anstieg des Außenhandels auf allen Produktionsstufen. Mit einem Außenhandelsumsatz von 252,8 Milliarden Euro waren die USA im Jahr 2024 Deutschlands wichtigster Handelspartner, auf Rang zwei lag China mit 246,3 Milliarden Euro, berichtet das Statistische Bundesamt. „In welchem Land exportorientierte Unternehmen die für sie richtigen Geschäftspartner finden, hängt stark von Branche und Produkt ab“, sagt Steffen Baierlein, Steuerberater bei Ecovis in Neumarkt in der Oberpfalz.
Ob nun also deutsche Baufirmen Projekte im EU-Ausland planen oder IT-Unternehmen Programmierer aus dem Ausland rekrutieren wollen – die internationalen Geschäftsbeziehungen sind höchst unterschiedlich. Und ebenso verschieden sind die jeweiligen Regeln, die entsprechend zu beachten sind. Um einen groben Überblick zu erhalten, kann als erster Ansprechpartner – neben dem eigenen Steuerberater und Anwalt – auch die Außenhandelskammer des jeweiligen Landes hilfreich sein. „Grundsätzlich ist es einfacher, wenn Geschäftspartner in der Europäischen Union ansässig sind“, gibt Dirk Wellner, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei Ecovis in Greifswald, zu bedenken: „Schließlich sind hier viele standardisierte Regeln geschaffen worden, um den Handel zwischen den Ländern so einfach wie möglich zu machen.“ Auch die grundsätzlichen Besteuerungssysteme ähneln sich in den EU-Staaten.
Wie viel Ausland darf es sein?
Ist klar, wo es hingehen soll, ist das Wie die nächste entscheidende Frage: Möchte ich lediglich Mitarbeiter vorübergehend entsenden? Oder gründe ich aufgrund eines größeren Projekts eine Betriebsstätte? Ist ein langfristiges Engagement geplant, sodass sich die Gründung einer Gesellschaft, etwa für den Vertrieb der eigenen Produkte, lohnt? „Das im Vorfeld zu klären, ist essenziell“, sagt Wellner und ergänzt: „Sonst kann es leicht zu einer unbeabsichtigten Betriebsstättengründung kommen.“ Das kann beispielsweise passieren, wenn das Unternehmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein eigenes Büro mietet.
Auch der Zeitraum, den Beschäftigte im Ausland arbeiten, ist hier relevant. Je nach Land sind sechs oder zwölf Monate der kritische Wert. „Neben dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand sind dann auch Ertragsteuern fällig“, erklärt Wellner.
Steuer-Stolperfallen vermeiden
Weitere steuerrechtliche Stolperfallen stecken ebenso in den Themen Umsatzsteuer, Immobilienbesitz in mehreren Ländern, Grenzpendlerbesteuerung oder Buchführungspflichten, die im jeweiligen Land gelten. „Und immer wieder stellen auch die richtigen Verrechnungspreise eine Herausforderung dar“, berichtet Baierlein. Auch die Lohnsteuer darf nicht aus dem Blick geraten. „Hier gilt der Grundsatz: Dort, wo ich arbeite, muss ich auch Lohnsteuer bezahlen“, erklärt Baierlein. Es sei denn, es gibt Doppelbesteuerungsabkommen, wie etwa in den EU-Ländern. Aber auch hier lauert der Teufel im Detail: Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss man genau auf die jeweiligen Landesregeln achten. Für erfolgskritisch hält Steuerberater Baierlein daher auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern vor Ort.
Im weltweiten Ecovis-Netzwerk mit mehr als 16.000 Mitarbeitenden in über 90 Ländern ist das selten ein Problem. „Mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerkanzleien arbeiten wir gut zusammen und stellen so sicher, dass unsere Mandanten bestmöglich steuerrechtlich beraten sind“, sagt Baierlein.
Sozialversicherung und Arbeitsrecht im Blick
Die Kontakte vor Ort können ebenso hilfreich sein, wenn es um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen geht. Dabei gilt es, auf Entsendebescheinigungen für Mitarbeitende, die im Ausland arbeiten, zu achten. Und hier ist es ebenfalls etwas einfacher innerhalb der EU: „Dauert die Entsendung nicht länger als 24 Monate, so bleibt es in der Regel bei der Sozialversicherungspflicht in Deutschland“, erklärt Ecovis-Steuerberater Wellner.
Für Nicht-EU-Staaten gelten dagegen häufig andere Regeln. Im Arbeitsrecht gilt: Wer länger als zwölf Monate im EU-Ausland arbeitet, unterliegt den Bestimmungen des Gastlandes. Dazu gehören etwa Vorschriften zur Lohnfortzahlung an Feiertagen, zur Elternzeit oder zu Mindestlöhnen. Fristen und Regelungen in Nicht-EU-Ländern können zum Teil erheblich von deutschen Vorschriften abweichen. „Deshalb gilt immer: Was zu beachten ist, ist stets im Einzelfall zu klären“, betont Baierlein.
Lokale Unterstützung suchen
Was nicht zu unterschätzen ist, sind die teils langwierigen Prozesse, die ein Engagement im Ausland mit sich bringen kann. „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen sich verschätzt, wie viel Zeit Genehmigungen, gerade im außereuropäischen Ausland, brauchen“, sagt Baierlein. Er selbst hat das bei einem Mandanten aus der Baubranche erlebt, der in Thailand an der Errichtung eines Windparks beteiligt war. „Auch die Verlässlichkeit von Regelungen oder die Zahlungen können davon abweichen, was wir hier gewohnt sind“, sagt Baierlein und ergänzt: „Bei solchen Projekten ist die Unterstützung von lokalen Geschäftspartnern, die die Regeln, aber auch die Gepflogenheiten kennen und bestenfalls die Landessprache sprechen, nicht zu unterschätzen.“