Arbeitsrecht in China – Serie Teil 1 – Arbeitsverträge nur schriftlich schließen
München/Peking, 06. Oktober 2016 – Wie auch hierzulande üblich, müssen für chinesische Mitarbeiter Arbeitsverträge aufgesetzt werden. Allerdings sind die rechtlichen Vorgaben nicht immer einfach umzusetzen. Einerseits ist das noch junge Gesetz in Teilen vage formuliert, andererseits fehlen belastbare Urteile, an die Unternehmer sich halten könnten.
Grundsätzlich ist in China ein schriftlicher Arbeitsvertrag absolut notwendig, um sowohl die Rechte des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers zu schützen. Das Gesetz schreibt strenge Maßnahmen vor, falls ein Arbeitsvertrag nicht innerhalb des ersten Arbeitsmonats aufgesetzt wird. Fehlt der Vertrag, ist der Arbeitgeber verpflichtet, doppeltes Gehalt für jeden Monat ohne Vertrag zu zahlen. Sollte nach zwölf Monaten noch kein schriftlicher Vertrag vorliegen, ist der Arbeitnehmer automatisch unbefristet angestellt. Dies gilt auch für
- Arbeitnehmer, die bereits mehr als zehn Jahre beim Unternehmen tätig sind oder
- die nach Ablauf des zweiten befristeten Arbeitsvertrags, der nach 2008 geschlossen wurde, weiter beschäftigt werden sollen.
Zwingend erforderlich sind die folgenden Elemente im Vertrag, dessen Umfang auch für die Einstellung von Teilzeitkräften gilt:
- Name, Anschrift und rechtlicher Repräsentant des anstellenden Unternehmens
- Name, Anschrift, ID Nummer des Arbeitnehmers
- Arbeitszeitraum, Probezeit
- Verdienst
- Arbeitsplatz- und Arbeitsbeschreibung
- Regularien bezüglich der täglichen Arbeitszeit, Urlaub und Freistellungen
- Arbeitsbedingungen samt Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Sozialversicherung
Für die im Vertrag festgelegten Punkte wie die Länge der Probezeit, der Gehalts- und Urlaubsanspruch, der Beitrag des Arbeitgebers zur Sozialversicherung oder Abfindungszahlungen gelten auch in China festgelegte Berechnungsmodelle.
Fazit
Um die Vorgaben, die im chinesischen Gesetz festgeschrieben sind, korrekt in den Arbeitsverträgen umzusetzen, ist es sinnvoll rechtlichen Beistand vor Ort einzuholen.
Mehr Details zu den Berechnungsmodellen können Sie hier nachlesen
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