Arbeitsrecht: Vertragscheck für Personaler

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Ecovis-Rechtsanwalt Stephan Lichtinger beantwortet drei in der Praxis häufig auftauchende Fragen zur Vertragsgestaltung im Bereich Personalwesen.

Kann ich durch Vertragsgestaltung aus einer abhängigen Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit machen?
Grundsätzlich nein. Die Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses hängt in erster Linie von den tatsächlichen Umständen der Leistungserbringung ab. Der Vertragstext beeinflusst die rechtliche Einordnung nicht, wenn eine abhängige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Zweifel empfiehlt sich dringend die Klärung vor dem Arbeitsgericht oder bei der Deutsche Rentenversicherung Bund, um die Problematik der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Im Rahmen einer Vortragsreihe für Arbeitgeber bieten wir auch einen kostengünstigen Vertragscheck an.

Was muss man bei einer Abmahnung zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung beachten?
Es empfiehlt sich ein kurzes und klares Anschreiben mit der Beschreibung der arbeitsvertraglichen Pflicht, die Schilderung des Fehlverhaltens sowie die Feststellung, dass es sich um eine Pflichtverletzung handelt. Dann folgt eine Rüge mit der klaren Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall.

Kann ich vertraglich regeln, dass ein Arbeitnehmer die von mir übernommenen Ausbildungskosten zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird?
Ja, das ist in bestimmten Grenzen durchaus möglich. Dazu gibt es eine umfassende Rechtsprechung. Danach hängt die Wirksamkeit einer solchen Klausel davon ab, dass nicht nur der Arbeitgeber ein Interesse an der Fortbildung hat. Außerdem müssen Ausbildungszeit und Ausbildungskosten in angemessenem Verhältnis zur Dauer der Vertragsbindung stehen.

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