Ausbildungsprämien: Betriebe bekommen länger mehr Geld
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Ausbildungsprämien: Betriebe bekommen länger mehr Geld

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Die Zahl der Ausbildungsverträge sinkt. 2020 sogar um zwölf Prozent auf 467.484. Und dieser Trend setzt sich fort. Um eine Katastrophe auf dem Ausbildungsmarkt zu verhindern, verlängert die Bundesregierung die Ausbildungsprämie bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2021/22 und weitet sie aus.

Für wann gelten die Prämien?

Die Ausbildungsprämie gibt es seit 1. August 2020. Ursprünglich sollte sie bis 15. Februar 2021 gelten. Jetzt verlängert der Bundesarbeitsminister die geltende Förderung nahtlos bis 31. Mai 2021. Für Ausbildungen, die ab 1. Juni 2021 beginnen, gibt es sogar mehr Geld. Die Bundesregierung stellt für diese Maßnahmen im Ausbildungsjahr 2021/22 insgesamt 700 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie viel Geld können ausbildende Betriebe bekommen?

  • Kleine und mittlere Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind und dennoch genauso viel ausbilden wie im Vorjahr, erhalten statt bisher 2.000 Euro künftig einen Zuschuss von 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  • Wer mehr ausbildet als im Vorjahr bekommt ab 1. Juni 2021 sogar maximal 6.000 statt bisher 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  • Kleinstunternehmen mit maximal vier Mitarbeitern, die ihr Geschäft weitgehend einstellen mussten, aber ihre Ausbildungstätigkeit mindestens 30 Tage fortgesetzt haben, sollen einmalig einen Lockdown-II-Sonderzuschuss von 1.000 Euro bekommen.
  • Betriebe, die Auszubildende von nun insolventen Unternehmen übernehmen, erhalten bis Jahresende die doppelte Prämie von 6.000 Euro je Lehrling.
  • Ein zusätzlicher Anreiz ist die Förderung der Prüfungsvorbereitungen von Lehrlingen: Betriebe bekommen die Kurskosten erstattet, maximal 500 Euro für jeden Auszubildenden.

Wer die Prämie beantragen kann

Die Prämien können Unternehmen mit maximal 499 Beschäftigten beantragen. Bisher galt eine Grenze von 249 Mitarbeitern. Auch die Anforderungen sind geringer: Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Monat Kurzarbeit im Ausbildungsjahr 2020/2021 oder ein 30-prozentiger Umsatzrückgang in einem einzigen Monat. Neu ist auch: Wer trotz Kurzarbeit weiter ausbildet, erhält weiterhin einen Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Zusätzlich bekommt der Betrieb aber auch 50 Prozent der Bruttovergütung des Ausbilders plus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale. Auch das gilt nun für Betriebe bis 499 Mitarbeiter. Anträge sind bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

Hoffnung auf schnelle Auszahlung

Die neuen Maßnahmen sollen die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen erhöhen. „Wenn die Konjunktur nach der Pandemie wieder anzieht, droht eine neue Fachkräftelücke. Daher war es überfällig, dass die Bundesregierung die Maßnahmen ausweitet und verlängert“, sagt Unternehmensberater Matthias Laudahn in Rostock, „nun müssen die Prämien aber auch schnell und unbürokratisch fließen.“

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Ecovis-Unternehmensberater Matthias Laudahn

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