Steuerfreibetrag jetzt für kleine Unternehmen mit bis zu 200.000 RMB jährlichem Umsatz verfügbar!

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Zahlen Sie zu viel Steuern? China hat die obere Grenze für die Steuerbefreiung von kleinen Unternehmen von 100,000 RMB auf 200,000 RMB jährlichen Umsatz erhöht.

 
Mitteilung betreffend die Umsetzung der bevorzugten steuerlichen Behandlung von kleinen und mittleren Unternehmen (SAT-Mitteilung Nr. 35, 2015)
Die Staatliche Steuerbehörde (SAT) hat Mitteilung Nr. 35 herausgegeben, um die am 25. Februar 2015 vom chinesischen Staatsrat beschlossene Steuersenkung umzusetzen.

 

Der Staatsrat hatte die obere Grenze für den Steuerabzug von RMB100.000 auf RMB200.000 gehoben. Das heißt, dass Unternehmen, die jährliche Einnahmen von weniger als RMB200.000 haben, ab sofort 50% Steuerabzug beantragen können, wenn sie ihre Körperschaftssteuererklärung abgeben.

 

Im Jahr 2014 profitierten über 2,46 Millionen kleine und mittlere Unternehmen von Steuerabzügen. Durch Mitteilung Nr. 35 kommt nun noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugte steuerliche Behandlung zu Gute. Zusätzlich hat die Mitteilung des SAT die betreffenden Verfahren bereinigt und den Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht.

 

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