Auslandskonten – Gefährliches Versteckspiel

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Wer private Konten und Depots im Einflussbereich der EU-Zinsrichtlinie verschweigt, droht leicht aufzufliegen – oder macht ein schlechtes Geschäft.

So etwas hat Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis, noch nicht erlebt: „Immer mehr Steuerzahler, die heimlich Geld auf Auslandskonten und -depots angelegt haben, wollen reinen Tisch machen. Im vergangenen Jahr haben so viele Mandanten dazu um Rat gefragt wie die ganzen fünf Jahre davor.“

Schuld daran ist nicht nur das seit Spätherbst 2012 absehbare Aus des Steuerabkommens mit der Schweiz, das im Februar endgültig im Bundesrat scheiterte. Zwar hatte, so Littich, „mancher mit der Selbstanzeige abgewartet, weil er – etwa in Erbfällen – andere Mitbetroffene nicht hineinziehen wollte und die laut Abkommen mögliche anonyme Abgeltung bevorzugt hätte. Doch auch diese Mandanten haben sich alternativ auf die Selbstanzeige vorbereitet.“

Zudem spricht es sich herum, dass auch andere beliebte Fluchtgeld-Ziele wie Österreich, Luxemburg oder Liechtenstein nicht mehr so sicher sind wie ursprünglich gedacht – und das nicht nur wegen der Gefahr, dass Steuersünder-CDs auftauchen. So ist seit Jahresanfang das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein in Kraft, das sich sehr stark an den strengen OECD-Empfehlungen orientiert und das bereits seit 2010 geltende Informationsaustauschabkommen ergänzt.

Gezielte Auskunftsersuchen
Angesichts der neuen EU-Amtshilferichtlinie in Steuersachen, die grundsätzlich ebenfalls seit Januar 2013 gilt, raten immer mehr österreichische Banken ihren deutschen Privatkunden, die Konten und Depots im Nachbarland unterhalten, zur Offenheit gegenüber dem heimischen Finanzamt. „Sie wollen offensichtlich nicht denselben Fehler machen wie viele Schweizer Banken, um keine Kunden zu verlieren“, so Professor Dr. Peter Lüdemann, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Steuerrecht bei Ecovis.

Die EU-Amtshilferichtlinie ermöglicht nämlich gezielte Auskunftsersuchen im Fall, dass ein deutscher Steuerbürger sich verdächtig gemacht hat. Das Bankgeheimnis ist dabei laut Artikel 18 kein Hindernis – abgesehen davon, dass es in Österreich schon seit Langem keine völlig anonymen Konten mehr gibt, weil der Inhaber seine Identität gegenüber dem Institut preisgeben muss.

„Was viele auch nicht wissen: Inzwischen melden nahezu alle EU-Staaten und zugehörige Gebiete Zinseinkünfte im Sinne der EU-Zinsrichtlinie, die deutschen Steuerbürgern dort zufließen, nach Deutschland“, sagt Lüdemann. So informiert Belgien über Zuflüsse seit dem 1. Januar 2010, und selbst Steueroasen wie die Cayman-Inseln oder Guernsey sind mit von der Partie. Damit weiß das Finanzamt über Einkünfte auf Auslandskonten, aber nicht über die jeweiligen Inhaber Bescheid.

In den Ländern, die direkt oder per Abkommen unter die EU-Zinsrichtlinie fallen, aber keine Daten übermitteln, wie etwa Luxemburg, Österreich und die Schweiz, „lohnt sich das Versteckspiel nicht mehr“, so Littich. Denn auch dort betreuen die Banken ab Ende dieses Jahres nur noch deklarierte Konten. Lüdemann: „Andere Konten müssen bis dahin aufgelöst werden – gegen Überweisung mit Angabe der Zielbank. In maximal fünf Jahren dürfte auf diesem Gebiet für die deutschen Finanzbehörden alles transparent werden.“

Worüber wir reden sollten

  • Welche Zins- und Fondserträge fallen unter die EU-Zinsrichtlinie?
  • Befreit der anonyme Quellensteuerabzug davon, sie in meiner Steuererklärung anzugeben?
  • Wie kann ich den Quellensteuerabzug vermeiden?
  • Was muss ich bei einer Selbstanzeige beachten?
  • Wie kann ich die nötigen Bankunterlagen aus dem Ausland beschaffen?

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