Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Land eigenes Grundsteuergesetz
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein eigenes Landesgesetz zur Grundsteuer am 04.11.2020 verabschiedet. Der Südwesten nutzt dafür die Öffnungsklausel der Länder.
Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim Bundesmodell fließen Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter in die Berechnung der Grundsteuer ein. Per Öffnungsklausel gibt das Gesetz den Ländern die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen und ein eigenes Grundsteuergesetz einzuführen.
So weicht Baden-Württemberg vom Bundesmodell ab
- Baden-Württemberg nutzt die Öffnungsklausel und ermittelt die Grundsteuer ab 2025 nach dem modifizierten Bodenwertmodell. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer sind hierbei die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert.
- Für die Berechnung des Grundsteuerwertes werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. In einem zweiten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
- Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. Modifiziert wird die Steuermesszahl für besonders förderwürdige und förderbedürftige Zwecke. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl zum Beispiel um 30 Prozent ermäßigt. Dies soll das Grundbedürfnis Wohnen angemessen berücksichtigen.
- Schließlich ermitteln die Gemeinden aus dem Grundsteuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz die konkrete Grundsteuer.
Das Modell soll einfach, transparent und bürokratiearm sein. Ziel des Gesetzes ist, Eigentümer von Wohngebäuden weniger zu belasten und Brachflächen in Wohngebieten höher zu besteuern.
Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu
Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Baden-Württemberg.