Das Bankgeheimnis bröckelt

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Der Trend zum gläsernen Konto macht auch vor Österreich und Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz nicht Halt. Für immer mehr Anleger Grund genug für eine Selbstanzeige.

 

Urlauber, die sich inmitten von Bergen und Seen wohlfühlen, lassen in Österreich immer wieder gern den Stress des Alltags hinter sich. Für die Geldanlage allerdings gelten andere Regeln. Wer als Bundesbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Konto bei einer Bank in der Alpenrepublik unterhält, kann die Steuerpflicht in der Heimat nicht einfach abschütteln. „Zinserträge, Dividenden oder Aktienkursgewinne sind grundsätzlich in Deutschland zu versteuern. Anlegern, die sich nicht an diese Vorschriften halten, drohen empfindliche Strafen“, warnt Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis.

 

Geahndet werden solche Vergehen – je nach Höhe der Steuerhinterziehung – mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und ab einer Steuerverkürzung von einer Million Euro sogar mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr ohne Bewährung. Das Gleiche gilt für den Fall nicht versteuerter Geldanlagen in Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, die zumindest in der Vergangenheit gerne als Steueroasen angesehen wurden. In Zeiten des internationalen Datenaustauschs und mit adressengespickter CDs wächst nun aber die Furcht vor Entdeckung. Einen Ausweg bei in der Vergangenheit nicht erklärten Kapitaleinkünften bietet die strafbefreiende Selbstanzeige, die unter bestimmten Voraussetzungen wirkt. „Diese Möglichkeit wird Anlegern auch unter der neuen Bundesregierung offenstehen, wobei allerdings schon bald mit verschärften Bedingungen zu rechnen ist“, sagt Rechtsanwalt Littich.

 

Rechtzeitig reinen Tisch machen

Zur Diskussion steht eine bereits im Koalitionsvertrag angedachte Verlängerung des Verjährungszeitraums. Eine strafbefreiende Wirkung würde demnach nur bei vollständiger Nachmeldung aller Steuerstraftaten der zurückliegenden zehn – statt bisher fünf – Jahre eintreten. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage könnte es noch in diesem Jahr geben, wobei wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots allerdings eine Übergangsregelung denkbar ist.

 

„Steuerpflichtige, die reinen Tisch machen wollen, sollten lieber eher als später über eine Selbstanzeige nachdenken, solange noch die fünfjährige Verjährungsfrist gilt“, rät Tobias Koch, Steuerberater bei Ecovis. Das Entdeckungsrisiko wird künftig eher noch zunehmen. So verhandeln die EU-Staaten schon jetzt über weitere Abkommen zum Informationsaustausch und drängen auch Länder wie die Schweiz und Liechtenstein zu mehr Offenheit. „Über kurz oder lang wird die Politik für so viel Transparenz sorgen, dass das Entdeckungsrisiko bei nahezu 100 Prozent liegt“, sagt Alexander Littich. Ein wichtiger Hebel ist dabei die seit dem Jahr 2003 bestehende EU-Zinsrichtlinie, die auf einen automatischen Informationsaustausch der Mitgliedsstaaten über Zinseinkünfte abzielt. Noch wollen zwar Österreich und Luxemburg die Identität von  Bankkunden nicht automatisch preisgeben, solange Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Liechtenstein ähnliche Maßnahmen verweigern. Doch auch diese Bastionen beginnen zu bröckeln. So hat Luxemburg nun doch die Einführung des Informationsaustauschs auf Zinserträge ab dem 1. Januar 2015 angekündigt. „Praktisch bedeutet dies, dass es ab Anfang 2016 automatisch Informationen über die im Jahr 2015 ausgezahlten Zinsen geben wird“, so Littich.

 

Die EU-Kommission ist darüber hinaus bereits beauftragt, Verhandlungen mit den fünf Drittländern Andorra, Liechtenstein, San Marino, Monaco und der Schweiz aufzunehmen. Die Bereitschaft zu mehr Transparenz signalisieren einige dieser Staaten schon jetzt. So hat sich Liechtenstein im November 2013 zu einem automatischen Informationsaustausch (AIA) bekannt und ein entsprechendes internationales Abkommen zur Entwicklung von OECD-Standards unterzeichnet. Auf der Basis dieser Standards will das Fürstentum künftig Abkommen mit einzelnen Staaten – darunter auch Deutschland – schließen.

 

Die Schweiz hat die Konvention ebenfalls bereits unterschrieben, gibt sich aber hinsichtlich konkreter Abkommen noch zurückhaltend. Dennoch scheinen auch bei den Eidgenossen die Tage der Verschwiegenheit gezählt zu sein. Nachdem ein deutsch-schweizerisches Steuerabkommen mit der Möglichkeit zur anonymen Steuernachzahlung im Dezember 2012 gescheitert ist, üben nun viele Schweizer Banken – geprägt durch die Erfahrungen mit der rigorosen Haltung der USA – selbst Druck aus. Die Großbank UBS etwa will sich von all jenen Kunden trennen, die bis Ende 2014 ihre Steuerehrlichkeit nicht durch einen schriftlichen Nachweis des Steuerberaters oder des Finanzamts belegt haben.

 

Quellensteuer schützt vor Strafe nicht

Auch in Österreich wächst die Bereitschaft, das in der Verfassung festgeschriebene Bankgeheimnis aufzulockern. Das Warten auf die Schweiz und Liechtenstein dürfe „nicht zur Blockade führen“, betonte Regierungschef Werner Faymann erst jüngst beim Brüsseler EU-Gipfel. Er hatte den automatischen Bankdatenaustausch innerhalb Europas eigentlich schon für 2013 angekündigt. Bis es nun wirklich so weit ist, erhebt Österreich weiterhin – ebenso wie Luxemburg und Belgien – eine 35-prozentige Quellensteuer auf die Zinserträge von Ausländern, die dabei anonym bleiben. „Der deutsche Anleger ist aber dennoch zur steuerlichen Erklärung dieser Kapitalanlagen verpflichtet, andernfalls gilt er als Steuerhinterzieher“, warnt Tobias Koch.

 

Wer für saubere Verhältnisse hinsichtlich der Erträge der Vergangenheit sorgen will, muss sich auch in diesem Fall für eine strafbefreiende Selbstanzeige entscheiden. Was mit Blick auf die Wirksamkeit einer solchen Anzeige unbedingt zu berücksichtigen ist, sollte auf jeden Fall im Gespräch mit dem Rechtsanwalt und Steuerberater geklärt werden. Der Transfer nicht deklarierter Auslandsanlagen in andere Länder hilft dagegen wenig. „Die Spuren der Vergangenheit kann man nicht verwischen, und damit bleibt auch das Entdeckungsrisiko bestehen“, sagt Experte Koch.

 

 

Worüber wir reden sollten

  • Welche Daten stellen europäische Banken schon heute dem Fiskus zur Verfügung?
  • Wie werden Länder wie Österreich, Luxemburg, die Schweiz und Liechtenstein künftig mit ihrem Bankgeheimnis umgehen?
  • Welche Vorbereitungen sind zu treffen, damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt?
  •  Müssen bei einer Selbstanzeige alle Einkünfte der vergangenen fünf oder zehn Jahre offengelegt werden?
  • Kann die in Österreich bezahlte Quellensteuer im Fall einer Selbstanzeige auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden?
  • Werden neben den Zinserträgen künftig auch Kursgewinne und Dividenden aus Aktien unter den EU-weiten Informationsaustausch fallen?

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Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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