Betriebsbedingte Kündigung: Das kostet die Abfindung

Betriebsbedingte Kündigung: Das kostet die Abfindung

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Kein Unternehmen kündigt gern. Doch bei vielen Betrieben bleiben die Umsätze aufgrund der Corona-Pandemie dauerhaft niedrig oder ganz weg. Dann müssen Chefinnen und Chefs betriebsbedingt kündigen. Was genau man unter einer betriebsbedingten Kündigung versteht, welche Formalien Unternehmen einhalten müssen und was eine betriebsbedingte Kündigung an Abfindung kostet, erklärt Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff in Rostock.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Unternehmer sprechen betriebsbedingte Kündigungen aus, wenn ein Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt und es keine anderweitige Beschäftigung gibt. Arbeitgeber bauen Arbeitsplätze aus Kostengründen ab oder wenn sie ihr Unternehmen umstrukturieren. „Die Ursache für eine betriebsbedingte Kündigung liegt also weder in der Person noch im Verhalten des Arbeitnehmers“, sagt Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Rostock.

Welche Formalien müssen Chefs einhalten?

Chefs müssen ein Arbeitsverhältnis immer schriftlich kündigen. „Eine Nachricht per Whatsapp beendet ein Arbeitsverhältnis ebenso wenig wie die Aufforderung des Chefs, sein Mitarbeiter möge sich nicht mehr blicken lassen“, sagt Ecovis-Experte Roloff. Zudem müssen Arbeitgeber die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben, sie können aber auch anders vereinbart sein, beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag. Gibt es einen Betriebsrat, dann hat dieser bei Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht. Falls viele Arbeitnehmer von Entlassungen betroffen sind, müssen Arbeitgeber dies per Massenentlassungsanzeige der Agentur für Arbeit melden.

Was genau steht im Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz schränkt in Betrieben mit mehr als zehn Angestellten die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ein. Teilzeitkräfte werden bei dieser Betrachtung nur teilweise berücksichtigt. Voraussetzung für den persönlichen Kündigungsschutz ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigungszeit. Ist das Kündigungsschutzgesetz danach anwendbar, darf der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn der Arbeitsplatz aus betrieblichen Erfordernissen wegfällt und der Arbeitnehmer nicht auch an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.

Was genau bedeutet Sozialauswahl?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Sozialauswahl notwendig. Der Arbeitgeber muss dabei diejenigen Arbeitnehmer ermitteln, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Bei vergleichbaren Arbeitnehmern werden daher die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung der vergleichbaren Arbeitnehmer berücksichtigt.

Wann muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Der Arbeitgeber kann in der Kündigung erklären, dass er betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, wenn er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdiensts pro Beschäftigungsjahr vor. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Kalenderjahr aufzurunden.

Alternativ können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbaren. „In vielen Kündigungsschutzprozessen schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich. Dann zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden“, berichtet der Ecovis-Anwalt aus der Praxis.

Wieviel kostet eine Abfindung?

Für den Arbeitgeber ist eine Abfindung eine reine Ausgabe, also Aufwand. Mitarbeiter müssen ihre Abfindung zusätzlich versteuern. Wie viel eine solche Abfindung Arbeitgeber und Arbeitnehmer tatsächlich kostet, zeigen die Beispielrechnungen.

Beispielrechnungen:

Der Arbeitgeber kündigt seinem ledigen und kinderlosen Arbeitnehmer betriebsbedingt zum 31.12.2020. Der Arbeitnehmer bekommt eine Abfindung, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Der Arbeitnehmer erhält bisher einen monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro. Er war zehn Jahre im Unternehmen.

Das kostet die Abfindung den Arbeitgeber:

halber Monatsverdienst (brutto):

3.000 Euro geteilt durch 2

1.500 Euro
mal Anzahl der Beschäftigungsjahre10 Jahre
Abfindungsbetrag

(1.500 Euro mal 10 Jahre)

15.000 Euro

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen. Die Abfindung kostet den Arbeitgeber damit 15.000 Euro.

Das kostet die Abfindung den Arbeitnehmer:

Auch für den Arbeitnehmer fallen aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit keine Beiträge an. Es besteht jedoch Steuerpflicht. Besteuert wird die Abfindung per Fünftelregelung. „Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Abfindung des Mitarbeiters nicht den Steuersatz des Mitarbeiters nicht drastisch erhöht. Sie mildert also die Steuerprogression, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Gunnar Roloff. Mit ihrer Hilfe lässt sich die Lohnsteuer für die Abfindung berechnen.

Abfindung brutto15.000 Euro
Jahresbruttolohn ohne Abfindung

(12 Monate mal 3.000 Euro)

36.000 Euro
Lohnsteuer bei Jahresbruttolohn ohne Abfindung (ca.)7.000 Euro
Jahresbruttolohn plus 1/5 der Abfindung:

36.000 Euro + 3.000 Euro

39.000 Euro
Lohnsteuer bei Jahresbruttolohn zzgl. 1/5 der Abfindung (ca.)8.000 Euro
Lohnsteuer auf 1/5 der Abfindung:
Rechenweg: 8.000 minus 7.000 Euro
1.000 Euro
Lohnsteuer auf die komplette Abfindung

5 mal 1.000 Euro

5.000 Euro
plus Solidaritätszuschlag

5,5 % mal 5.000 Euro

275 Euro
Abfindung netto

(15.000 Euro minus 5.000 Euro minus 275 Euro)

9.725 Euro

„Ohne die Fünftelregelung würden dem Arbeitnehmer im Beispiel etwa 300 Euro weniger Netto von seiner Abfindung bleiben“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Gunnar Roloff.

Ein Foto von Gunnar Roloff können Sie hier herunterladen:

Ecoivis-Arbeitsrechtsexperte Gunnar Roloff

Kontakt Ecovis:

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Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

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