Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Unternehmen
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Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Unternehmen

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Das Bundesjustizministerium plant weitere Entlastungen für Unternehmen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde bereits beschlossen. Aber bringen die Maßnahmen den Unternehmen auch wirklich Entlastung?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen von überflüssigen Kosten befreien. Vor allem durch weniger Informations- und Dokumentationspflichten erhofft sich das Bundesjustizministerium erhebliche Einsparungen. Dafür kommen Regelungen im Energie und Außenwirtschaftsrecht genauso auf den Prüfstand wie im Mess- und Eichwesen. „Welche Pflichten entfallen, steht jedoch noch nicht fest“, erklärt Marcus Bodem, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Berlin. „Wir raten daher zu Geduld.“

Möglichkeiten der Technik rechtssicher nutzen

Entlastungen sollen zudem dadurch entstehen, dass Betriebe vorhandene Technologien jetzt rechtssicher einsetzen dürfen. So soll es künftig möglich sein, mit dem Smartphone fotografierte Dokumente, etwa die Kündigung eines Mietvertrags, per E-Mail zu übermitteln. Und auch die Schrifterfordernisse sollen entfallen. Wo heute Schriftform gilt, gilt künftig die elektronische Form als Regelfall. Das bedeutet, dass nicht mehr jede Kommunikation schriftlich erfolgen muss, etwa bei Mietverträgen für Gewerberäume. Stattdessen soll dort sogar nur die Textform, also etwa eine E-Mail, die alle relevanten Inhalte enthält, reichen.

Auch für GmbH-Gesellschafter soll es einfacher werden: Künftig reicht für die Stimmabgabe bei Beschlussfassung außerhalb einer Versammlung die Textform. Das Gleiche gilt für Elterngeld oder Teilzeitanträge nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz. Für Arbeitszeugnisse genügt künftig die elektronische Form. „Aber Vorsicht“, warnt Ecovis-Rechtsanwalt Bodem: „Vor allem im Arbeitsrecht wird es Bereiche geben, in denen die Schriftform oder die dann mögliche elektronische Form mit elektronischer Signatur erforderlich bleibt.“ Gerade bei Kündigungen wird künftig eine E-Mail nicht reichen, sondern nur das elektronische Dokument mit entsprechender qualifizierter Signatur, um rechtsgültig zu sein. Und es ist davon auszugehen, dass es wie immer Ausnahmen für bestimmte Bereiche gibt.

Weitere Entlastungen in Sicht

Außerdem sieht das Eckpunktepapier vor, dass die Unternehmer Belege nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahren müssen. Auch sollen einige Meldepflichten künftig der Vergangenheit angehören, etwa die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Änderungen in weiteren Segmenten, beispielsweise bei der Schieneninfrastruktur, bei Seetransporten oder Lebensmittelinformationen, sollen ebenfalls Entlastungen für Unternehmen bringen. Rechtsanwalt Bodem resümiert: „Das Bürokratieentlastungsgesetz vereinfacht sicherlich das eine oder andere. Allerdings bleibt abzuwarten, welche Pläne die Regierung am Ende tatsächlich im Gesetz umsetzt und wie viel Entlastung die Umsetzung tatsächlich bringt.“

 

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