Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wer davon profitiert
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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wer davon profitiert

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Um ihre klimapolitischen Ziele zu erreichen, bündelt die Bundesregierung jetzt die Bauförderung in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bauherren können ab 1. Juli 2021 von stattlichen Zuschüssen und günstigen Krediten profitieren. Die Details kennt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing.

Welche Gebäude und Maßnahmen begünstigt sind

Die Förderung gilt für Wohngebäude wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen und Wohnheime. Auch Gewerbebauten, Krankenhäuser oder kommunale Gebäude kommen in den Genuss der Förderung. Mittel gibt es für

  • Neubau,
  • Sanierungen,
  • Einzelmaßnahmen und

Wie gefördert wird

Die BEG-Förderung gibt es fast durchweg in zwei Varianten:

  • Variante 1: als direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und
  • Variante 2: als Tilgungszuschuss.

„Wichtig, wie immer bei Fördermitteln: Mit dem Vorhaben darf man erst nach einer Beantragung anfangen“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger.

Wo gibt es die Förderung?

Für die Vergabe zuständig sind die Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Mit wie viel Fördergeld können Bauherren von der KfW rechnen?

Die KfW zahlt, je nach Effizienzhausklasse, für Wohngebäude einen Tilgungszuschuss von 15 bis 25 Prozent des Kreditbetrags oder einen direkten Zuschuss zwischen 18.000 und 37.500 Euro. Wer schon ein Haus oder eine Wohnung hat, bekommt für die energetische Sanierung einen Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent für einen Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro oder einen direkten Zuschuss zwischen 30.000 und 75.000 Euro je Wohnung oder Haus.

Die Höhe hängt davon ab, wie energieeffizient das Ergebnis ist. Die höchsten Zuschüsse fließen für Maßnahmen des Standards Effizienzhaus 40 „Plus“. Wer mit Hilfe von Energie-Effizienz-Fachleuten einen Sanierungsfahrplan erstellt, bekommt einen weiteren Bonus von fünf Prozent.

Für die Baubegleitung lässt sich zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent, maximal 40.000,00 Euro bei mehreren Wohneinheiten, beantragen.

Bei Nichtwohngebäuden beträgt der Zuschuss bei einem Standard Effizienzhaus 40 „Plus“ bis zu 22,5 Prozent und bei Sanierung 50 Prozent. Die Höchstgrenze des Zuschusses orientiert sich an der der Nettogrundfläche des Gebäudes und beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter.

Was die Bafa fördert

Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen lassen sich bei der Bafa beantragen. Zu den Einzelmaßnahmen zählen eine Wärmedämmung oder der Einbau einer Brennwertheizung. Wichtig dabei ist: Gefördert wird der Einbau von Heizungsformen in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Biomasse. Je besser die Maßnahme, desto höher ist der Zuschuss.

Echter Zuschuss oder Tilgungszuschuss?

Bei der Förderung können Anspruchsberechtigte zwischen einem Barzuschuss oder einem Tilgungszuschuss für einen Kredit wählen. Der Barzuschuss ist für diejenigen vorteilhaft, die keine Finanzierung brauchen. Hinsichtlich der der Kreditvariante gilt wie bei allen Programmen der KfW das Hausbankprinzip. Anträge stellt also die Hausbank. „Insbesondere bei kleineren Maßnahmen sollten Bauherren den Zuschuss wählen. Aufgrund des Bearbeitungsaufwands lehnen Banken eine Kreditbearbeitung eventuell ab“, sagt Andreas Steinberger.

Positive Aussicht

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude kann durchaus dabei helfen, die Klimabilanz zu verbessern. „Die Vereinheitlichung der Förderung ist ein Fortschritt“, lobt Andreas Steinberger, „die erheblichen finanziellen Anreize werden vor allem die Sanierung der Altbaubestände beschleunigen.“

Ein Foto von Andreas Steinberger können Sie hier herunterladen:

Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
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