Das Zuwendungsempfängerregister ist online und sorgt für mehr Transparenz
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Das Zuwendungsempfängerregister ist online und sorgt für mehr Transparenz

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Wer prüfen möchte, ob der Empfänger seiner Spende wirklich gemeinnützig arbeitet, kann dies seit Anfang Februar per Mausklick über das Zuwendungsempfängerregister tun und dort die Daten von Spendenorganisationen überprüfen. Das ist für steuerliche Zwecke und aus Transparenz- und Compliance-Gesichtspunkten interessant, weiß Steuerberater Michael Sabisch bei Ecovis in Volkach.

Das gesetzlich zum 1. Januar 2024 in Deutschland eingeführte und seit 1. Februar 2024 online abrufbare Zuwendungsempfängerregister ist eine wesentliche Neuerung für gemeinnützige Organisationen und deren Spendenwesen. Das Register führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und umfasst alle steuerbefreiten gemeinnützigen Körperschaften, Vereine und Stiftungen (https://zer.bzst.de/zer/). „Ziel des Registers ist es, Transparenz und Sicherheit für Spender und Empfänger zu schaffen und die Digitalisierung des Spendenprozesses zu unterstützen“, sagt Steuerberater Sabisch.

Die Bedeutung des Registers für Unternehmen

„Für Unternehmen ist das Zuwendungsempfängerregister insbesondere unter Compliance-Gesichtspunkten wichtig. Damit können sie sicherstellen, dass ihre Spenden und Zuwendungen ausschließlich an als gemeinnützig anerkannte Organisationen gehen“, sagt xyz. „Dies bringe nicht nur steuerliche Vorteile, sondern verringert auch das Risiko eines Reputationsverlustes, der durch die Unterstützung nicht gemeinnütziger oder unseriöser Organisationen entstehen könnte.“

Die Bedeutung des Registers erstreckt sich auch auf internationale Aspekte. Zukünftig werden auch ausländische Einrichtungen aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU, EWR) erfasst. Damit können deutsche Unternehmen und Spender die Gemeinnützigkeit von Organisationen aus diesem Gebiet besser überprüfen. Das erleichtert die Zuwendung an grenzüberschreitende gemeinnützige Projekte und fördert das internationale Spendenwesen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und Compliance-Richtlinien.

Das Zuwendungsempfängerregister dient auch als Grundlage für die zukünftige digitale Abwicklung von Zuwendungsbestätigungen. Es könnte langfristig zur Vereinfachung der Steuererklärungsprozesse für Spender beitragen. „Von der Einführung des Registers ist eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung zu erwarten, da der Gesetzgeber damit eine einheitliche Schnittstelle für die Bearbeitung von Zuwendungsbestätigungen und die Prüfung der Gemeinnützigkeit schafft“, erklärt Sabisch.

Welche Daten im Zuwendungsempfängerregister erfasst sind

Im Register werden die folgenden Daten von Organisationen erfasst:

  • Name,
  • Anschrift,
  • steuerbegünstigte Zwecke,
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • Datum des letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheids,
  • zuständiges Finanzamt und

Diese Informationen sind öffentlich einsehbar und schaffen damit mehr Transparenz und Sicherheit für potenzielle Spender und Spenderinnen. „Gemeinnützige Organisationen müssen die Aufnahme in das Register nicht aktiv beantragen. Sie werden von Amts wegen eingetragen. Lediglich ausländische Körperschaften müssen sich selbst durch einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern um die Aufnahme in das Register bemühen“, sagt Sabisch.

Diese Regelungen gelten auch für unsere eigene Stiftung Ecovis & friends.

Michael Sabisch
Steuerberater in Volkach, Gerolzhofen
Tel.: +49 9381-80 83 0

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
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