Dienstwagen: Leasen oder kaufen?
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Dienstwagen: Leasen oder kaufen?

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Den Dienstwagen leasen oder doch lieber kaufen? Was Unternehmen angesichts steigender Leasingraten beachten sollten – auch mit Blick auf die Steuer.

Die politische Diskussion um das Dienstwagenprivileg ist – mal wieder – in vollem Gange. Doch eine Abschaffung der steuerlichen Begünstigungen ist zunächst nicht in Sicht. Vielmehr treibt Unternehmerinnen und Unternehmer derzeit angesichts der steigenden Zinsen – und damit steigenden Leasingraten – die Frage um: Soll ich den Dienstwagen vielleicht doch lieber kaufen, statt ihn zu leasen? Grundsätzlich gilt: Wer einen Wagen kauft, hat Anschaffungskosten. Unternehmer können diese Kosten über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren abschreiben. Sind sie vorsteuerabzugsberechtigt, können sie das beim Kauf ebenfalls geltend machen. „Wird der Wagen zu einem späteren Zeitpunkt verkauft, ist ein erzielter Gewinn zu versteuern sowie Umsatzsteuer darauf abzuführen“, stellt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck, klar.

Die Steuer für den Dienstwagen beim Leasing

Anders sieht es beim Leasing aus. Da der Unternehmer hier nicht Eigentümer des Dienstwagens ist, gehört das Auto auch nicht zu seinem Betriebsvermögen. Als Betriebsausgaben lassen sich entsprechend auch nur die Leasingraten steuerlich geltend machen. Die Umsatzsteuer, die in den Raten enthalten ist, kann der Unternehmer als Vorsteuer geltend machen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Rückgabe des Dienstwagens nach Ablauf des Leasingvertrags hat keine steuerlichen Auswirkungen. „Einnahmen-Überschuss-Rechner können Leasingsonderzahlungen voll als Betriebsausgabe berücksichtigen“, erklärt Karstädt. Ob Kauf oder Leasing: Nutzen Unternehmer den Dienstwagen privat, müssen sie das ebenfalls versteuern. Die Höhe können sie entweder per Fahrtenbuch ermitteln oder aber von der Ein-Prozent-Regelung Gebrauch machen.

Wie hoch die steuerlichen Konsequenzen bei der Kauf-oder-Leasing-Entscheidung zu Buche schlagen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Ecovis-Steuerberaterin Karstädt gibt zu bedenken: „Die Bewertung, ob ich lieber kaufe oder lease, sollte in erster Linie eine Frage der Liquidität sein.“ Konkret heißt das: Habe ich die finanziellen Mittel, jetzt ein Auto zu kaufen? Und wie sehen Kaufpreis und Wiederverkaufswert des Modells aus? „Diese Überlegung ist aus unternehmerischer Sicht in der Regel weit relevanter als die steuerlichen Feinheiten, die sich aus der Entscheidung ergeben.“

Lohnt sich ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen?

Sie wollen wissen, ob sich Elektro- oder Hybridfahrzeuge als Dienstwagen lohnen? Erfahren Sie hier mehr dazu:

https://de.ecovis.com/firmenwagen-lohnen-sich-elektro-und-hybridelektrofahrzeuge-noch/

Evelyn Karstädt
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