Die Einflussnahme auf Ihr Unternehmen muss nicht schon im Todesfall enden

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Von der Wichtigkeit der rechtlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge

I. Das Unternehmertestament
Will ein Unternehmer – gleich in welcher Rechtsform er sein Unternehmen betreibt – ein Testament errichten, hat er nicht nur familiäre, rechtliche und steuerliche Aspekte zu betrachten, sondern auch die Belange seines Unternehmens zu berücksichtigen.
Die Gestaltung eines Testaments, durch das der Unternehmer sowohl seine Familie abgesichert und die Fortführung seines Unternehmens geregelt wissen will, wird dabei von seinen konkreten Lebensverhältnissen geprägt. Entscheidendes Moment ist die richtige Verzahnung der vom Unternehmer zu treffenden erbrechtlichen Regelungen mit den handels- und gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Besonderes Merkmal sollte der Unternehmer dabei darauf legen, auf veränderte Umstände flexibel reagieren zu können.

 

II. Die wirtschaftliche Absicherung der Familie
Möchte der Unternehmer seine Familie wirtschaftlich abgesichert wissen und ist einer oder mehrere von seinen Abkömmlingen zur Fortführung des Unternehmens gewillt, kann der Unternehmer das Unternehmen diesen als seine gesetzlichen Erben im Rahmen des sogenannten Unternehmertestaments ausdrücklich zuweisen.
Soll das Unternehmen allen Erben des Unternehmers zugutekommen, kann er diese im Rahmen seines Testaments als Erbengemeinschaft in die Unternehmensnachfolge einsetzen. Je nach Eigenart des Unternehmens und den persönlichen Fähigkeiten der einzelnen Erben kann der Unternehmer dabei die wesentlichen Entscheidungen selbst im Testament vorgeben oder einen Dritten, insbesondere einen Testamentsvollstrecker, mit der Aufgabe der Bestimmung der Unternehmensstruktur und / oder der Unternehmensführung betrauen.
Sind die Familienangehörigen des Unternehmers hingegen nicht bereit, dessen Unternehmen nach dem Erbfall fortzuführen, kann der Unternehmer im Rahmen einer Auflage testamentarisch anordnen, dass das Unternehmen verkauft oder verpachtet werden soll.
Anstelle dessen kann der Unternehmer jedoch auch die Liquidierung seines Unternehmens anordnen mit der Auflage der Verteilung des Liquiditätserlöses unter den Erben.

 

III. Vermeidung finanzieller Belastungen aus Anlass des Erbfalls
Neben gegebenenfalls vorhandenen Pflichtteils- und Erbauseinandersetzungsansprüchen stellen insbesondere die Erbschafts- und Einkommenssteuer eine erhebliche Belastung des Erben und Unternehmensnachfolgers dar. Vor diesem Hintergrund sollte bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge eine steuerliche Beratung nicht fehlen. Diese sollte die zivilrechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge jedoch stets bloß ergänzen und nicht aus Gründen der Steuerersparnis verdrängen.

 

IV. Einflussnahme auch noch nach dem Todesfall
Möchte der Unternehmer auch noch nach dem Todesfall auf die Fortführung seines Unternehmens Einfluss nehmen, kann er sich dazu eines Testamentsvollstreckers bedienen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist dabei grundsätzlich bei jedem Unternehmenstyp möglich. Sie eignet sich insbesondere dann, wenn Auseinandersetzungen zwischen mehreren Miterben zu befürchten sind und der Unternehmer seinem Nachfolger auch noch nach seinem Tode unterstützend und beratend zur Seite stehen will. Sie findet ihr Ende erst dann, wenn die vorbenannten Auflagen erfolgreich umgesetzt wurden.

Schlussfolgernd gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten eines Unternehmenstestaments.

 

V. Worüber wir reden sollten
Über die nachstehenden Fragen sollten wir uns einmal in Ruhe unterhalten.

  • „Welche Hoffnungen und Erwartungen stellen Sie an Ihr Unternehmen? Welchen Stellenwert messen Sie diesem bei?“
  • „Haben Sie bereits Verfügungen von Todes wegen getroffen? Ist Ihre Familie ausreichend abgesichert?“
  • „Wer soll Ihr Unternehmen nach dem Erbfall weiterführen? Wurde bereits ein Unternehmensnachfolger bestimmt?“
  • „Inwiefern sind bereits bestehende Gesellschaftsverträge abzuändern?“

 

ACHTUNG: Minderjährigenschutz!
Befinden sich unter Ihren Erben minderjährige Personen haben plötzlich Vormundschaftsgericht und Ergänzungspfleger in Ihrem Unternehmen ein Wörtchen mitzureden. Diese orientieren sich ausschließlich am Kindeswohl und nicht am Wohle Ihres Unternehmens. Vormundschaftsgericht und Ergänzungspfleger wollen eine Belastung des Kindes vermeiden und dieses vor unnötigen Risiken schützen. Unternehmerische Entscheidungen werden dadurch i.d.R. fast unmöglich. Lassen Sie sich vor der Errichtung Ihres Unternehmertestamentes daher durch einen kompetenten Rechtsanwalt beraten.

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