Elektronische Kassen: Technische Sicherheitseinrichtungen jetzt auch für Taxis und Mietwagen Pflicht
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Elektronische Kassen: Technische Sicherheitseinrichtungen jetzt auch für Taxis und Mietwagen Pflicht

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Kassen müssen manipulationssicher sein. Daher brauchen sie eine technische Sicherheitseinrichtung. Das gilt ab 2024 auch für Taxis und Mietwagen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind daher ab dem kommenden Jahr mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu schützen. Was Betroffene wissen müssen.

In der Gastronomie und im Einzelhandel gehört die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, mittlerweile zum Alltag. Mit dem Kassengesetz 2016 sollte die Einführung der TSE neben der Belegausgabepflicht für mehr Steuerehrlichkeit bei bargeldintensiven Betrieben sorgen und Schwarzeinnahmen verhindern. Durch den Fall des Promi-Kochs Alfons Schuhbeck dürfte die Problematik mittlerweile auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sein.

Das ist neu

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun den Anwendungserlass zu Paragraph 146a AO neu gefasst. Ab 1. Januar 2024 sind auch Taxis und mit festem Fahrer besetzte Mietwagen von der Pflicht zur Nutzung einer TSE betroffen. Damit müssen ab 2024 auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler die Aufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle durch eine technische Sicherheitseinrichtung schützen. Damit sollen sämtliche Geschäftsvorfälle gegen nachträgliche unerkannte Veränderungen manipulationssicher und die Herkunft der Aufzeichnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigt sein.

Eine Ausnahme gibt es dabei nur für EU-Taxameter, die bereits vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technik (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme, INSIKA) ausgerüstet wurden. In diesen Fällen beginnt die Pflicht spätestens ab dem 1. Januar 2026. Wer die Übergangsregelung in Anspruch nehmen will, muss dies dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Januar 2024 schriftlich oder elektronisch mitteilen.

Das sollten Unternehmen beachten

Ein neues BMF-Schreiben enthält dazu weitere wichtige Informationen, unter anderem, wie die Daten zu protokollieren sind. Ebenso klärt das Schreiben, was beim Ausfall der TSE zu beachten ist (Gz. IV D 2 – S 0316-a/20/10003 :006).

„Betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Regeln strikt einhalten und sich jetzt um die Installation der TSE kümmern. Bei Betriebsprüfungen kommt die Sicherheit der Daten regelmäßig auf den Tisch. Manipulationen müssen ausgeschlossen sein, sonst drohen Nachzahlungen“, sagt Steuerberaterin Anne Thätner bei Ecovis in Ribnitz-Damgarten.

Anne Thätner
Steuerberaterin in Ribnitz-Damgarten
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