„Elterngeld Plus“ – Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

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Durch die geplante Einführung des sogenannten Elterngeld Plus sowie der vier zusätzlichen Partnerbonusmonate zum 01.01.2015 wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzt grundlegend reformiert.

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für max. 14 Monate nach der Geburt des Kindes an dessen Eltern gezahlt. Steigen Väter und Mütter währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruchs.

Dies soll sich jedoch mit der Einführung des sogenannten Elterngeld Plus ändern. Künftig soll es für Eltern, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten, möglich sein, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten, indem ein Elterngeldmonat auf zwei Elterngeld Plus – Monate erweitert wird. Auf diese Art und Weise sollen Eltern, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit beruflich tätig werden wollen, stärker finanziell gefördert und ihnen ein neuer Anreiz für die Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit geschaffen werden.

Ergänzend zu dem Elterngeld Plus soll es künftig den sogenannten Partnerschaftsbonus geben. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus.

Zudem soll die Elternzeit flexibler ausgestaltet werden. Wie bisher sollen Eltern bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes eine sogenannte unbezahlte Auszeit vom Job nehmen können. Künftig sollen jedoch statt der bisherigen 12 Monate 24 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden können, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Die Elternzeit soll darüber hinaus von den Eltern des Kindes auf drei statt auf bisher nur zwei Abschnitte aufgeteilt werden können. Auch hierfür soll eine Zustimmung des Arbeitgebers künftig nicht mehr erforderlich sein.

Dies ist nur ein kleiner Teil der Änderungen, die mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes zum 01.01.2015 in Kraft treten.

Sollten Sie zu den Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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