Share >

Elterngeld: Termin für Gehaltsnachzahlungen

Später als drei Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Folgejahr ausbezahlte Gehaltsnachzahlungen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden, bleiben für die Bemessung des Elterngelds unberücksichtigt (LSG Stuttgart 22.1.2013, Az. L 11 EG 2693/12).


Das Wichtigste für Unternehmer aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden

Erfolgsgeschichten

So haben unsere Mandanten ihre Visionen Realität werden lassen.

Finden Sie heraus, weshalb es gut war, einen Partner wie Ecovis an der Seite zu haben.