Ende des Geoblocking?

1 min.

Geoblocking ermöglicht Onlinehändlern und Dienstleistern den Zugang zu ihren Bestellseiten zu verweigern, wenn die Kunden eine im Ausland ausgestellte Kreditkarte verwenden oder wenn sie in einem anderen Staat wohnen.
Eine solche Differenzierung des Internetnutzers soll den Onlinehändlern künftig nicht mehr ermöglicht werden. Mit der neuen Geoblocking-Verordnung, der das EU-Parlament am 05.02.2018 mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen zugestimmt hatte, soll Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts verboten werden.
Den Verbrauchern wird es möglich sein, grenzübergreifend Waren online zu kaufen, Dienstleistungen zu reservieren (z.B. Mietwagen ) oder Konzertkarten zu bestellen wie im eigenen Heimatland.
Die Verordnung sieht jedoch Ausnahmen vor. Ausgenommen von dem Verbot sind urheberrechtlich geschützte Medien wie CDs, E-Books oder Online-Computerspiele, jedoch soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung neu beurteilt werden, ob es bei dieser Ausnahme bleibt oder ob sie abgeschafft werden soll.
Jetzt steht noch die formelle Billigung vom Europäischen Rat aus. Die neuen Bestimmungen der Verordnung werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und nach neun Monaten ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden