Energie: Strom und Wärme selbst erzeugen
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Energie: Strom und Wärme selbst erzeugen

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Die Energiekrise ist da und die Preise für Gas, Öl, Pellets sowie Strom steigen. Das trifft alle, besonders jedoch energieintensive Betriebe. Wie aber können auch kleine und mittelständische Unternehmen jetzt die massiv steigenden Kosten in den Griff bekommen?

Die Preise steigen – das gilt vor allem für Energie. Ob warmes Wasser, Heizung oder Strom – die explodierenden Kosten stellen auch viele Unternehmen vor immense Herausforderungen. „Es trifft wirklich alle, denn jeder Betrieb braucht Strom und Heizung“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Andreas Bachmeier in Dingolfing. „Sobald es sich um energieintensive Fertigungsbetriebe handelt, ist diese Herausforderung jedoch schnell existenzbedrohend.“ Was also können Unternehmen tun?

Die (Energie-)Lage genau analysieren

In erster Linie sollten Unternehmen einen Blick in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen werfen und ihre individuelle Lage genau analysieren.

  • Welchen Kostenanteil hat der Energiebedarf in meinem Unternehmen?
  • Wie viel Energie verbrauche ich im Betrieb derzeit?
  • Was kostete Energie bisher und was kostet sie jetzt? Und in Zukunft?
  • Wo und bei welchen Maschinen ist mein Strombedarf besonders hoch?

„Ein Gastronomiebetrieb etwa identifiziert sicherlich große Kühlanlagen als Stromfresser“, erklärt Bachmeier. Und dann? „Die schnellste und beste Möglichkeit, damit das Unternehmen Kosten sparen kann, ist immer die Suche nach Einsparpotenzialen“, sagt der Unternehmensberater. Bei dem Beispiel des Gastronomen heißt das: Lässt sich vielleicht auf eine Kühlanlage verzichten, indem er das Angebot auf der Speisekarte reduziert? Oder lohnt sich die Investition in ein neues, energiesparendes Kühlgerät?

Eigene Energieproduktion planen

Damit Unternehmen langfristig den steigenden Preisen entgehen können, sollten sie einen Blick auf das Thema Eigenproduktion werfen. Ob Strom aus Sonne, Wind oder Wasser, ob Wärme aus Solar- oder Geothermie oder gleich ein eigenes Blockheizkraftwerk – verschiedene Technologien sind für verschiedene Unternehmen unterschiedlich geeignet. „Die gängigste Methode ist und bleibt vorerst die Stromgewinnung aus Photovoltaikanlagen“, sagt Bachmeier. Wer eine Photovoltaik-( PV-)Anlage in einer Größe installiert, um einen Gastronomiebetrieb ausreichend mit Strom versorgen zu können, muss mit Anschaffungskosten von rund 1.000 Euro für je fünf Quadratmeter Gastronomiefläche rechnen.

Ein Beispiel (Berechnungen sind im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängig):

Ein Gasthaus mit einer Kapazität für rund 250 Gäste und einer Fläche von 450 Quadratmetern muss mit Anschaffungskosten in Höhe von rund 90.000 Euro rechnen. Und das mit zunehmenden Wartezeiten: Denn Lieferengpässe und der hiesige Fachkräftemangel führen dazu, dass von der Idee bis zur Installation auf dem eigenen Dach gut und gerne ein halbes Jahr vergeht. Wer dazu noch in Akku-Technik investieren möchte, um auch eigenproduzierten Strom für eine spätere Nutzung, etwa für die nächtliche Kühlung der Anlagen, speichern zu können, der muss sogar mit bis zu einem Jahr rechnen.

Kurzfristig bringt der Einstieg in die Eigenproduktion also zunächst keine Entlastung. Dennoch sagt Bachmeier deutlich: „Die PV-Anlage lohnt sich auch in Zukunft erheblich. Wer eine solche Anlage installieren kann, damit er den daraus gewonnenen Strom für den Eigenbedarf verbrauchen kann, ist langfristig vor steigenden Kosten geschützt.“ Dazu kommt: Wer neu baut, den nimmt der Staat ohnehin zunehmend in die Pflicht. Denn Bauherren sollten hier die sich verändernde Gesetzgebung zur Solardachpflicht im Auge behalten.

Steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen

Auch die steuerlichen Aspekte müssen Chefinnen und Chefs bedenken. Im Beispiel des Gastronomen etwa hat die Anschaffung ertrag- und umsatzsteuerliche Konsequenzen. Produziert der Gastwirt den Strom wie geplant nur für den eigenen Betrieb, gehört die Anlage auch ertragsteuerlich zur Gastronomie dazu. Dann darf er auch Abschreibungen und sonstige Aufwendungen für die Instandhaltung absetzen. Das mindert kontinuierlich den Gewinn der Gaststätte und senkt die Steuerlast. „Anders sieht es aus, wenn jemand den Strom ins öffentliche Netz einspeisen will“, erläutert Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis in Neubrandenburg. „In diesem Fall kann es sich je nach Menge des eingespeisten Stroms um einen eigenständigen Gewerbebetrieb handeln.“

Bei der Umsatzsteuer ist es komplizierter, zeigt Frenzel auf: „Nutzen Betriebsinhaber die PV-Anlage ausschließlich unternehmerisch, wenn sie also den Strom für den Gastrobetrieb verbrauchen und den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen, dann stehen den Betrieben der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und aus den laufenden Aufwendungen für die Anlage zu.“ Der für den Gastronomiebetrieb verwendete Strom unterliegt nicht der Umsatzsteuer, da der Betrieb ihn innerhalb des einheitlichen umsatzsteuerlichen Unternehmens verbraucht. „Auf den Anteil des Stroms, den ein Unternehmen in das öffentliche Netz einspeist, ist jedoch Umsatzsteuer fällig, weil es diesen an einen Netzanbieter verkauft.“

Weitere Fragen sind zu beantworten

PV-Anlagen-Neulinge müssen sich weitere Fragen stellen:

  • Sind der Inhaber des Gastronomiebetriebs und der Betreiber der Photovoltaikanlage dieselbe Person?
  • Ist ein privater Eigenverbrauch geplant?
  • Wird ein Strom-Cloud-Modell in Erwägung gezogen?
  • Gibt es ein Batteriespeichersystem für den Eigenverbrauch?
  • Welche Anträge oder Meldungen sind rund um das Thema Stromsteuer zu berücksichtigen?

Steuerberaterin Frenzel stellt klar: „Die steuerlichen Details sind je Einzelfall vor der Anschaffung zu klären. Nur so lassen sich Besonderheiten erkennen.“ Und: Zu beachten sind ab 2023 auch die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2022, denn der Gesetzgeber will kleine PV-Anlagen mit 30 Kilowatt peak ab 2023 steuerfrei stellen. In der Zwischenzeit aber sollten Unternehmer auch eine Anpassung ihres Geschäftsmodells in Betracht ziehen. „Die Zeit der billigen Energie ist vorbei“, sagt Bachmeier. Deshalb sollten Unternehmen ihre Kalkulationen überarbeiten und die Preise anpassen. Zu guter Letzt sollten sie vor grundsätzlichen Überlegungen nicht zurückschrecken: „Zu prüfen, ob ein Geschäftsmodell angesichts der neuen Gegebenheiten noch zukunftsfähig ist oder nicht, gehört zum Unternehmertum“, sagt Unternehmensberater Bachmeier.

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Ines Frenzel
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Andreas Bachmeier
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