Energieparks unter Druck
Gewinner der letzten EEG-Ausschreibung müssen jetzt Solarparks deutlich günstiger errichten. Windparkbauer kommen vorerst glimpflich davon.
Die Ergebnisse der Statistiken der EEG-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die Statistiken für die EEG-Ausschreibung im Juni veröffentlicht. Demnach lag der durchschnittliche Zuschlagswert für Solarparks bei 4,59 Cent/kWh. Im Vorjahr betrug dieser noch 5,66 Cent /kWh. Für die Betreiber bedeutet das 19 Prozent weniger Erlös, den sie mit Hilfe niedrigerer Kosten abfedern müssen. Bei Onshore Wind hingegen ist der durchschnittliche Zuschlagswert aus der letzten Ausschreibung vom Mai 2018 mit 5,73 Cent /kWh im Vergleich zum Vorjahr (5,71 Cent /kWh) sogar leicht angestiegen. Grund dafür ist, dass 2017 noch mehr als 99 Prozent der Teilnehmer Bürgerenergiegesellschaften („Bürgerwindparks“) waren. Diese brauchten noch keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Gebotsabgabe und sie konnten sich 54 Monate statt 30 Monate Zeit lassen mit der Inbetriebnahme. Deshalb gab es besonders aggressive Gebote. Der Kostendruck auf die Windparkbauer hat sich also vorerst nicht weiter verschärft.
Die Privilegien für Bürgerwindparks wurden nunmehr bis einschließlich Juni 2020 ausgesetzt, so das Dritte Gesetz zur Änderung des EEG. Bei der Ausschreibung im Februar 2018 gingen 28 Prozent der Zuschlagsmenge an Bürgerenergiegesellschaften, im Mai 2018 nur noch 19 Prozent.
Was gilt jetzt für Unternehmer und Ausschreibungsgewinner?
„Die Unternehmen stehen vor erheblichen Herausforderungen. Sie müssen Kostenplanungen realisieren, damit Projekte trotz niedriger Zuschlagswerte noch ausreichend profitabel sind“, sagt Björn Landsberg, Geschäftsführer bei Ecovis in Hamburg und Leiter des Kompetenzzentrums Erneuerbare Energien.
Auch müssen Unternehmen die Realisierungsfristen der Bundesnetzagentur im Auge behalten: 24 Monate für Solarparks und 30 Monate für Windparks. Für Solarparks kommt es jedoch bereits nach 18 Monaten zu einer Fördersatzabsenkung von 0,3 Cent /kWh. Der Spielraum für sinkende Einkaufspreise von Solarmodulen und Windenergieanlagen (WEA) während der Realisierungsfrist ist damit gering.
„Die Ausschreibungsgewinner müssen die kalkulierten Kosteneinsparungen innerhalb der Realisierungsfrist umsetzen. Gleichzeit ist zu prüfen, in welcher Phase ein strukturierter Verkauf von einzelnen Projekten am sinnvollsten ist“, sagt Björn Landsberg. Abnehmen wird der Kostendruck voraussichtlich auch 2019 nicht. Die zulässige Höchstgrenze für Gebote soll wie auch dieses Jahr unterhalb von 6,3 Cent /kWh liegen. Das Ziel hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im April 2018 formuliert: Spätestens 2023 sollen die erneuerbaren Energien ohne Subventionen auskommen. Dies bedeutet einen Preis von 3,0 bis 4,0 Cent /kWh.
Sie haben Fragen zu Kosten- und Liquiditätsoptimierungen sowie zum Kauf und Verkauf von Energieparks?
Dann melden Sie sich bei Björn Landsberg, bjoern.landsberg@ecovis.com, Telefon 040-80-80-286-0.