Energiepauschale: Nicht jeder Anstellungsvertrag garantiert die 300 Euro
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Energiepauschale: Nicht jeder Anstellungsvertrag garantiert die 300 Euro

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Weil Rentner, Studierende oder Arbeitslose die 300 Euro Energiepauschale nicht bekommen, erreichen uns viele Fragen. Was die Leute bewegt: Können Familien ihre Angehörigen einfach zum Babysitten oder als Haushaltshilfe anstellen, damit sie an die 300 Euro kommen? Ecovis-Steuerberater André Rogge rät zur Vorsicht!

Aktuelle Rechtslage: Wer bekommt die Energiepauschale?

Angestellte, Selbstständige, Landwirte und Gewerbetreibende erhalten einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro – wir nennen sie der Einfachheit halber Energiepauschale. Damit die Pauschale nicht mehrfach fließt, haben nur Arbeitnehmer mit Steuerklasse eins bis fünf sowie Minijobber mit zwei Prozent pauschal besteuertem Gehalt Anspruch auf das Geld. Minijobber müssen nachweisen, dass es sich bei ihrer geringfügigen Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt. Rentner, Studierende oder Schüler haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale.

Wir hatten dazu bereits berichtet: https://de.ecovis.com/aktuelles/energiepreispauschale-arbeitgeber-muessen-die-300-euro-auszahlen/

Zahlreiche Internetseiten raten zu Anstellungstricks

Im Netz raten zahlreiche Internetseiten zum Anstellungstrick, damit alle diejenigen, die leer ausgehen werden, das Geld trotzdem bekommen. Wie das gehen soll? Hier zwei Beispiele:

  • Oma oder Opa schließen mit ihren Kindern einen Vertrag zum Stichtag 1. September 2022. Sie vereinbaren, dass sie als Haushaltshilfe arbeiten, mindestens eine Stunde auf die Enkel aufpassen und dafür den Mindestlohn überwiesen bekommen.
  • Oma oder Opa können auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Haushaltshilfe arbeiten. Auch dann haben sie grundsätzlich Anspruch auf die Energiepauschale.

Was die Ecovis-Experten vom Anstellungstrick halten

„Gibt es das Arbeitsverhältnis schon seit längerem, ist das unproblematisch“, sagt Ecovis-Steuerberater André Rogge in Dresden. Starten Opa oder Oma allerdings just zum 1. September 2022 das Arbeitsverhältnis und nur für wenige Stunden, dann hält das Arbeitsverhältnis dem „Fremdvergleich“, wie Fachleute das nennen, vielleicht nicht stand. Das heißt: Auch wenn ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt, kann es sein, dass das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht anerkennt. Die Folge: Es gibt auch keine Energiepauschale.

„Wenn die Großeltern gegen Bezahlung regelmäßig in der Familie aushelfen, ist dagegen nichts zu sagen. Es muss allerdings auch tatsächlich so stattfinden und gelebt sein“, weiß Rogge. „Bei einer Stunde Arbeit im September streicht das Finanzamt das Vorhaben zurecht.“

Warum kommen Menschen überhaupt auf die Anstellungstricks?

Viele empfinden es als ungerecht, dass nur unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbstätige die Energiepauschale bekommen. VDK-Präsidentin Verena Bentele beispielsweise will gegen die Energiepauschale klagen. Dass Rentner, pflegende Angehörige, Kranken- oder Elterngeldbezieher leer ausgehen, verstößt ihrer Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Arbeitsminister Hubertus Heil plant ab 2023 ein Klimageld

Ab 2023 soll es für alle, die weniger als 4.000 Euro brutto pro Monat verdienen, ein Klimageld geben. Das plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Statt Anstellungstricks hoffen wir, dass das geplante Klimageld die entsprechende Entlastung bringt“, sagt Ecovis-Experte Rogge.

André Rogge
Steuerberater in Dresden
Tel.: +49 351-44 77 40

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