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Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Seit dem 14.03.2017 liegt der erste Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG-E) vor.  Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher beabsichtigt dadurch die Bekämpfung von Hate-Speech und Fake News.

Das Gesetz sieht neue Verpflichtungen für Betreiber sozialer Netzwerke mit mehr als 2 Mio. registrierten Nutzern vor:
• Schneller und umfassenden Beschwerdebearbeitung
• Sperrung und Löschung offensichtlich strafbarer Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde
• Sperrung und Löschung anderer rechtswidriger Inhalte innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde
• Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland für Zustellungen in Bußgeldverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft und gegenüber dem ordentlichen Gericht
• Benennung einer empfangsberechtigten Person im Inland für Auskunftsersuchten einer inländischen Strafverfolgungsbehörde
• Sperrung und Löschung der rechtswidrigen Inhalte samt aller Kopien, die auf der jeweiligen Plattform zu finden sind
• Aufbewahrung der gelöschten Inhalten zu Beweiszwecken
• Quartalweise Veröffentlichung eines deutschsprachigen Berichts über den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf der eigenen Homepage und im Bundesanzeiger
Für Zuwiderhandlungen kann das Bundesamt für Justiz gemäß § 4 NetzDG-E (Entwurfsfassung) Bußgelder von bis zu 5 Mio. EUR gegen verantwortliche Personen und bis zu 50 Mio. gegen das Unternehmen selbst verhängen können.


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