Erwachsenenadoption: Durch Familienzuwachs das Vermögen sichern

4 min.

Die Adoption nahestehender Erwachsener ist ein effizientes Instrument der Nachlassplanung und bietet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer adoptiert, will üblicherweise elternlosen Kindern ein Zuhause geben oder das Kind eines neuen Lebenspartners rechtlich in die Familie integrieren. Weniger bekannt ist, dass es auch für eine Adoption Erwachsener gute Gründe gibt. Kinderlose Vermögende können damit zum Beispiel Nichten oder Neffen, denen sie innerlich sehr verbunden sind, in die Vermögensnachfolge einbeziehen. Möglicherweise sind diese auch gut geeignete Kandidaten für die Übernahme und weitere Entwicklung eines eigenen Unternehmens. Weil durch die Adoption die gleichen rechtlichen Beziehungen wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern entstehen, winken darüber hinaus erhebliche erbschaftsteuerliche Vorteile. „Die Erwachsenenadoption ist für Kinderlose eine der wenigen Möglichkeiten, das Familienvermögen zu erhalten und dabei die Vermögensübertragung auf die nächste Generation auch steuerlich zu gestalten“, sagt Rechtsanwalt Thomas Schinhärl.

Vor allem Menschen, die ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr mit leiblichen Kindern rechnen, ziehen dieses Instrument der Nachlassplanung in Betracht. Zu erwachsenen Neffen, Nichten oder Patenkindern besteht nicht selten ein gutes Verhältnis, das in Hinsicht etwa auf den Altersunterschied, den Willen zu gegenseitigem Beistand und auf die soziale Verbundenheit dem zwischen Eltern und Kindern ähnelt. Familiengerichte erkennen eine solche Verbindung grundsätzlich als Motiv für eine Adoption an und akzeptieren sie als sittlich gerechtfertigt. „Ist der notariell beurkundete Adoptionsantrag vom Familiengericht positiv beschieden, steht auch einer Anerkennung der damit verbundenen erbschaftsteuerlichen Vorteile durch das Finanzamt nichts im Wege“, erklärt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Entlastung bei der Erbschaftsteuer

Diese Vorteile können angesichts der relativ geringen Freibeträge für entfernte Angehörige oder nicht verwandte Erben beachtlich sein. Wird beispielsweise Vermögen an einen nicht adoptierten Neffen verschenkt oder vererbt, so bleibt dieses nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro steuerfrei. Für die darüber hinausgehende Summe fallen je nach Höhe Steuersätze von 15 bis 43 Prozent an. Überträgt der Onkel etwa eine Immobilie im Wert von 520.000 Euro, beansprucht der Fiskus davon einen stattlichen Anteil von 125.000 Euro für sich. Im Falle einer Adoption hingegen könnte der Neffe wie ein leibliches Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen. Ebenso liegen die auf das darüber hinausgehende steuerpflichtige Vermögen anfallenden Steuersätze mit sieben bis 30 Prozent deutlich niedriger. In dem genannten Beispiel mit der Immobilie etwa wären die steuerpflichtigen 120.000 Euro lediglich mit einem Satz von elf Prozent zu besteuern, sodass unterm Strich nur eine Erbschaftsteuer in Höhe von 13.200 Euro anfallen würde. „Sind die Voraussetzungen einer engen Beziehung untereinander gegeben, ist diese Form der Nachlassgestaltung zu empfehlen. Sie sollte jedoch nie ausschließlich aus steuerlichen Gründen genutzt werden“, sagt Andreas Hintermayer.

Vor einer Erwachsenenadoption sollten sich die Beteiligten alle damit verbundenen Rechte und Pflichten vor Augen halten. Anders als bei Minderjährigen, deren Verwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Familie durch die Adoption aufgelöst werden, bleibt das Verhältnis eines erwachsenen Adoptierten zu seiner Familie bestehen. „Er kann theoretisch auch diese beerben und dafür gesondert seinen persönlichen Freibetrag geltend machen“, erklärt Anwalt Thomas Schinhärl. Es entsteht also ein neues zusätzliches Verwandtschaftsverhältnis mit allen Konsequenzen bis hin zur Namensänderung. Allerdings gilt: Eine Erwachsenenadoption ist zunächst immer individuell, sodass etwa der Ehegatte des Adoptierenden nicht automatisch ebenfalls zum Verwandten des Angenommenen wird.

Mit der Adoption entstehen Pflichtteil und Unterhaltsansprüche

Für beide Seiten hat die Adoption weit über den steuerlichen Aspekt hinausgehende rechtliche Folgewirkungen. Der als Kind aufgenommene Neffe erwirbt beispielsweise einen erbrechtlichen Pflichtteilanspruch, der die Ansprüche anderer Erben erster Ordnung – wie etwa die von leiblichen Kindern des Adoptierenden – mindert. Das ist möglicherweise vielleicht sogar im Sinne des Erblassers. „Der Pflichtteilanspruch kann allerdings auch einen sehr bitteren Beigeschmack bekommen, wenn sich der Onkel und sein adoptierter Neffe später im Streit überwerfen sollten“, kommentiert Hintermayer.

Ebenso sollten die Beteiligten beachten, dass durch die Adoption gegenseitig Unterhaltsansprüche entstehen. Es muss einerseits der Annehmende in einem solchen Ernstfall für den als Kind angenommenen Erwachsenen aufkommen. Umgekehrt kann aber auch dieser vom Sozialamt in die Pflicht genommenen werden, wenn Adoptivvater oder -mutter ihre Pflegekosten nicht mehr selbst finanzieren können.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden