Erwerbsminderungsrente: Neustart ins Arbeitsleben ohne sofortigen Anspruchsverlust möglich
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Erwerbsminderungsrente: Neustart ins Arbeitsleben ohne sofortigen Anspruchsverlust möglich

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Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können seit 1. Januar 2024 einen Arbeitsversuch unternehmen, ohne sofort ihren Rentenanspruch zu verlieren. Die Details erklärt Andreas Islinger, Rentenberater und Steuerberater bei Ecovis in München.

Was ist eigentlich die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steht Personen zu, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Anders als bei der Berufsunfähigkeit, bei der Menschen dem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, bedeutet die Erwerbsunfähigkeit, dass sie auch keine andere Beschäftigung mehr ausüben können. Daher sind die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente relativ hoch.

Durch die vorzeitige Auszahlung der Rente soll eine finanzielle Absicherung gewährleistet werden. Damit Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss eine fünfjährige Mindestversicherungszeit und eine länger andauernde Erwerbsminderung vorliegen. Diese beschreibt, dass Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt auszuüben. Die Erwerbsminderung wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

Die Höhe der Rente richtet sich nach dem individuellen Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung. „Wichtig ist, dass Betroffene frühzeitig einen Antrag stellen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und die eigene Existenz zu sichern“, erklärt Ecovis-Rentenberater Andreas Islinger.

Rückkehr ins Erwerbsleben leichter

Die meisten Erwerbsminderungsrenten sind zunächst befristet. Nach drei Jahren Rentenbezug prüft die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Dahinter steht das Ziel der Rentenversicherung, möglichst viele Rentenbezieher wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

„Bisher haben Rentenbezieher während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente nur sehr selten aus eigenem Antrieb einen Arbeitsversuch gewagt. Die Angst, den Rentenanspruch zu verlieren, ist für viele zu groß“, weiß Islinger.

Seit dem 1. Januar 2024 können Rentnerinnen und Rentner einen Arbeitsversuch von bis zu sechs Monaten unternehmen, ohne ihren Rentenanspruch zu verlieren. Damit sollen sie ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt testen können. Ziel ist es, den Weg aus dem Rentenbezug zurück in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Der Deutschen Rentenversicherung müssen Betroffene lediglich die Arbeitszeit, die Art der Tätigkeit und die Höhe des voraussichtlichen Verdienstes mitteilen.

Tipps zur Wiedereingliederung bei Erwerbsminderungsrenten

„Vor einer Wiedereingliederung sollten Rentenbezieher genau prüfen, ob ihr Verdienst zu einer Kürzung der Rente führt“, sagt Islinger. Eine Wiedereingliederung kann auch dann vorliegen, wenn der Rentner die Arbeitszeit erhöht. Auch bei einer selbstständigen Tätigkeit können Rentnerinnen und Rentner die Wiedereingliederung nutzen. „Sie sollten sich jedoch unbedingt externen Rat einholen, damit keine Ansprüche verloren gehen“, empfiehlt Rentenberater Islinger.

Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
Tel.: +49 89 5898-2720

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Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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